Altdorf geht mit Siedlungsleitbild neue Wege
Die Ortsteilanalyse ist die Grundlage für die künftige Siedlungsstrategie von Altdorf. Themen wie Landschaft, Siedlung und Verkehr werden umfassend bewertet.
Wie die Gemeinde Altdorf berichtet, wurde für die Erarbeitung des Siedlungsleitbildes eine Ortsteilanalyse durchgeführt, die wichtige Erkenntnisse für die künftige Entwicklung und Nutzungsplanung liefert. Dabei werden Themen wie Landschaft und Freiraum, Siedlung sowie Mobilität und Verkehr umfassend beurteilt.
Die Ortsteilanalyse stellt ein zentrales Element für die Weiterentwicklung des Lebensraums von Altdorf dar. Sie wurde von der Ortsplanungskommission und dem Gemeinderat in einem breiten, partizipativen Verfahren erarbeitet.
Die Analyse ist Grundlage für die künftige Siedlungsstrategie und ermöglicht es der Gemeinde, eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung zu fördern und das künftige Wachstum von Altdorf unter Wahrung der hohen Lebensqualität in die richtigen Bahnen zu lenken.
Landschaft und Grünräume erhalten
Altdorf ist eingebettet zwischen dem Hangfuss des Bannwaldes und einer vielfältigen Kulturlandschaft in der Ebene. Die Siedlungs- und Grünräume sind im Talboden ineinander verwoben, was zu einer hohen Siedlungs- und Wohnqualität führt.
Die Grünflächen und Landschaftsfenster sollen in Form eines langfristigen Grüngürtels in den Ortsteilen Altdorf Süd und Mitte sowie Bahnhof Ost erhalten bleiben.
Siedlung zielgerichtet weiterentwickeln
Ein weiteres massgebliches Thema ist die Innenentwicklung. Insbesondere die Ortsteile Bahnhof Ost und Altdorf Mitte bieten durch ihre zentrale Lage und gute Erschliessung ein hohes Potenzial für die Verdichtung.
Diese Gebiete sollen vor allem in die Höhe entwickelt werden, um die bestehenden Grünflächen und die Lebensqualität in den Wohngebieten zu erhalten.
Entwicklungsschwerpunkte stärken
Das Dorfzentrum bildet das politische, kulturelle und gesellschaftliche Herz von Altdorf und vereint eine hohe Dichte an Gewerbe-, Dienstleistungs- und öffentlichen Einrichtungen. Besondere Bedeutung kommt dem Erhalt des historischen Ortsbilds zu, das in den Kernzonen von Altdorf nationalen Schutz geniesst.
Darüber hinaus sollen weitere ortsbildprägende Gebäude und Baugruppen von nationaler Bedeutung langfristig gesichert werden. Dies wird durch klare Vorgaben zur Qualitätssicherung bei einer baulichen Entwicklung unterstützt.
Entwicklungsschwerpunkte im Dorfzentrum stärken
Das Dorfzentrum wird durch drei Entwicklungsschwerpunkte ergänzt. Der Bahnhof ist als Entwicklungsschwerpunkt für Arbeit und Mobilität vorgesehen. Im Gebiet der Werkmatt befindet sich die grösste unbebaute Arbeitszone der Gemeinde.
Entlang der Flüelerstrasse identifiziert die Analyse Potenzial für die Entwicklung hin zu einem Freizeit- und Tourismus-Cluster und das Gebiet Grund bildet mit den Nutzungen im Bereich Bildung, Verwaltung und Versorgung einen weiteren Schwerpunkt.
Die Wohngebiete, die sich entlang dieser Nutzungsschwerpunkte gruppieren, variieren in ihrer Dichte und Bebauungshöhe und bilden einen wichtigen Bestandteil der zukünftigen Ortsentwicklung.
Fuss- und Veloverkehr fördern
Das bestehende, gut ausgebaute Wegnetz im Siedlungsgebiet soll durch gezielte Massnahmen weiter optimiert werden.
Im Fokus stehen die Verbesserung der Velo-Schnellrouten auf den Hauptachsen sowie die Schliessung von Netzlücken, um die Attraktivität für Fussgänger und Radfahrer zu erhöhen. Besonders in den Ortsteilen Flüelerstrasse, Bahnhof Ost und West sowie entlang der Gotthardstrasse liegt einiges Verbesserungspotenzial.
Vernehmlassung zum Siedlungsleitbild Anfang 2025
Auf Basis der Ortsteilanalyse erarbeiten die Ortsplanungskommission und das Fachplanungsbüro das Siedlungsleitbild. Der Gemeinderat plant den Entwurf des Siedlungsleitbilds im Januar 2025 in die öffentliche Vernehmlassung zu schicken.
Alle Altdorferinnen und Altdorfer, Parteien, Organisationen, der Kanton und die Nachbargemeinden, haben dann die Möglichkeit, dieses zu beurteilen und sich einzubringen. Das nach der Vernehmlassung überarbeite Siedlungsleitbild will der Gemeinderat im Sommer 2025 beschliessen.