Uri untersagt Kundgebungen mit mehr als 300 Personen
In Uri sind ab dem 1. April vorderhand keine Kundgebungen mit mehr als 300 Personen möglich. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Bestimmung in die kantonale Covid-19-Verordnung aufgenommen, wie er am Freitag mitteilte.
In Uri sind ab dem 1. April vorderhand keine Kundgebungen mit mehr als 300 Personen möglich. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Bestimmung in die kantonale Covid-19-Verordnung aufgenommen, wie er am Freitag mitteilte.
Am 10. April hatten Gegnerinnen und Gegner der Coronapolitik bei Altdorf UR eine grosse Demonstration durchführen wollen. Der Regierungsrat erteilte am Donnerstag den Organisatoren der Kundgebung keine Bewilligung. Er begründete dies damit, dass an einem solchen Grossanlass - die Rede war von 10'000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern - die Maskenpflicht nicht durchsetzbar sei.
Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Verwaltungsbeschwerde angefochten werden. Der Regierungsrat setzte nun aber mit der Beschränkung von Kundgebungen auf maximal 300 Personen einen weiteren Hebel. Gesundheitsdirektor Christian Arnold (SVP) sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass die neue Bestimmung indirekt im Zusammenhang mit dem geplanten Anlass stehe.
Arnold führte angesichts der Coronapandemie den Schutz der Bevölkerung an. Eine Kundgebung müsse überschaubar sein, sagte er. Ein Anlass in den angekündigten und für den Kanton Uri ungewohnten Dimensionen sei «nicht handlebar».
Arnold stellte die Beschränkung von Kundgebungen auf maximal 300 Personen auch ins Verhältnis mit anderen Corona-Vorschriften. So dürfen privat nur 10 und im öffentlichen Raum maximal 15 Personen zusammen kommen.