Eichberg ändert die Jagdgesetzgebung
Wie die Gemeinde Eichberg berichtet, können seit dem 1. Oktober 2021 Anträge zur Förderung zum Rückbau von unnötigen Zäunen im Wald eingereicht werden.

Mit der Anpassung des Jagdgesetzes vom 20. April 2021 wird der Einsatz von festen Zäunen und insbesondere Stacheldrahtzäunen zum Schutze der Wildtiere und des Lebensraumes eingeschränkt. Die Waldregionen unterstützen die Massnahmen zur Verbesserung des Lebensraumes und wollen daher den Rückbau von unnötigen oder nicht mehr erlaubten Zäunen mit einem finanziellen Anreiz fördern.
Die Zusicherung der Unterstützung ist vor dem Abbruch einzuholen. Dazu steht ein Antragsformular auf unserer Homepage der Gemeinde zur Verfügung, welches bei der jeweiligen Waldregion einzureichen ist. Seit dem 1. Oktober 2021 können Anträge eingereicht werden.