Eichberg: Dauerhaftes Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen
Wie die Gemeinde Eichberg informiert, werden öffentliche Parkplätze wiederholt unerlaubt als Dauerabstellplätze genutzt. Dies ist zwingend zu unterlassen.
Sinn und Zweck der öffentlichen Parkplätze ist grundsätzlich das Ermöglichen einer kurzfristigen, zentralen Parkgelegenheit für Besucher, Anwohner, Handwerker et cetera.
Es wurde festgestellt, dass vermehrt öffentliche Parkplätze als «Dauerabstellplätze» genutzt werden.
Die Gemeinde bittet alle Bürger, die Parkplätze im genannten Sinne zu nutzen und somit auch Rücksicht auf andere zu nehmen.
Die Gemeinde macht die Bevölkerung ausserdem darauf aufmerksam, dass es sich bei den öffentlichen Parkplätzen um öffentlichen Grund handelt, auf dem keine Fahrzeuge ohne Kontrollschild abstellt werden dürfen.