Die Behördensitze in Schlatt TG sind neu zu besetzen
Wie die Gemeinde Schlatt berichtet, sind für die vierjährige Amtsperiode ab 1. Juni 2023 diverse Behördensitze frei, die im Wahlverfahren neu besetzt werden.
Am 1. Juni 2023 beginnt die neue vierjährige Amtsdauer der Behörden der Politischen Gemeinden. Gemeinderat Hans Möckli (Ressort Bau) hat entschieden, sich für die Amtsperiode 2023 bis 2027 nicht mehr zur Wahl zu stellen.
Die restlichen Gemeinderatsmitglieder – Dominique Bossert (Ressort Finanzen), Heinz Mathys (Ressort Werke), Roman Rothacher (Ressort Sicherheit & Verkehr) und Reto Vetter (Strassen & Umwelt) – stellen sich erneut zur Wahl. Auch Marianna Frei (Ressort Soziales und Gesundheit) wird erneut für das Amt als Gemeindepräsidentin kandidieren.
Wahlvorschläge können bis 3. Oktober eingereicht werden
In Anbetracht des frei werdenden Gemeinderatssitzes von Hans Möckli hat sich der Gemeinderat entschieden, die Gesamterneuerungswahlen bereits für den 27. November 2022 anzusetzen, ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 12. März 2023 stattfinden – beide Termine sind ebenfalls als Blanko-Abstimmungstermine des Bundes vorgesehen.
Es bleibt somit ab dem Wahltermin bis zum Amtsantritt genügend Zeit für die Einarbeitung eines neuen Gemeinderatsmitglieds.
Die offizielle Wahlankündigung erfolgt gemäss dem Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht des Kantons Thurgau, 69 Tage vor dem Wahltermin per 19. September 2022, Wahlvorschläge können bis zum 55. Tag vor der Wahl eingereicht werden (3. Oktober 2022) – über diese Daten wird mittels Publikation in den Aushängekästen und auf der Homepage erneut informiert.
Sitze in der Rechnungsprüfungskommission (RPK)
In der Rechnungsprüfungskommission werden per 1. Juni 2023 zwei Sitze frei. Die Wahl findet an der Gemeindeversammlung vom 2. Januar 2023 statt. Die Rechnungsprüfungskommission wird von der Legislative (Gemeindeversammlung) gewählt.
Sie setzt sich zusammen aus vier Mitgliedern und einem Suppleanten – diese wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten. Die RPK prüft unter Einhaltung der Kompetenzen der Gemeindebehörde die gesamte Verwaltungstätigkeit, das Finanzwesen, die Buchhaltung und die Jahresrechnung.
Sitze im Wahlbüro
Im Wahlbüro werden per 1. Juni 2023 drei Sitze frei. Die Wahl soll an der Gemeindeversammlung vom 2. Januar 2023 stattfinden. Das Wahlbüro besteht aus dem Gemeindepräsidenten als Präsident, dem Gemeindeschreiber als Aktuar sowie sechs Urnenoffizianten und drei Suppleanten. Die Offizianten und Suppleanten sind durch die Gemeindeversammlung aus dem Kreis der Stimmberechtigten zu wählen.
Mitglieder des Wahlbüros stehen jeweils an den eidgenössischen Abstimmungsterminen im Einsatz, sporadisch kommen Einsätze an Gemeindeversammlungen oder kommunalen Abstimmungen hinzu. Das Wahlbüro überwacht die Stimmabgabe und ermittelt die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen.