Die Gemeinde Benken ruft Einwohner zum Baumrückschnitt auf
Wie die Gemeinde Benken berichtet, werden Strassenstösser dazu aufgefordert, ihr Bäume bis zum 15. September 2023 zurückzuschneiden.
An Orten, an denen das Strassenprofil ohnehin meistens knapp ist, wird der Fuss- und Fahrzeugverkehr vielfach durch überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern aus Vorgärten behindert.
Oft ist dadurch die Verkehrsübersicht bei Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen beeinträchtigt. Das Ast- und Blattwerk der Bäume hat über der Strasse einen Lichtraum von 4,5 Meter Höhe zu wahren.
Bei Fusswegen kann der Lichtraum bis auf eine Höhe von 2,5 Meter verkleinert werden. Diese Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümer konstant beizubehalten.
In Übersichtsbereichen wie Einmündungen, Kurven und Ausfahrten sind Sträucher und Pflanzen auf 80 Zentimeter unter der Schere zu halten. Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein.
Bei Nichtbeachtung werde die Arbeiten zu Lasten der Eigentümer ausgeführt
Grünhecken sind stets bis auf die Strassengrenze zurückzuschneiden. Einwohner müssen darauf achten, dass Wanderwege und Hydranten von Hecken, Büschen und Bäumen frei bleiben.
Das Lichtraumprofil über dem Gehweg ist vor allem für Kinder, geh- und sehbehinderte oder blinde Menschen wichtig. Die Gemeinde fordert ihre Einwohner, bis zum 15. September 2023 die entsprechenden Arbeiten auszuführen.
Andernfalls behält sich der Gemeinderat vor, die erforderlichen Schnittarbeiten unter Kostenfolge zu Lasten der Eigentümer ausführen zu lassen.
Entsorgung von Grünmaterial
Grünmaterial kann auf dem Sammelplatz A4 entsorgt werden. Es ist verboten, Grünmaterialin Wäldern, an Flüssen/Bächen und nicht bewilligten Plätzen zu deponieren.
Am 26. September und 31. Oktober 2023 steht Einwohnern der gemeindeeigene Häcksel-Dienst zur Verfügung. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung entgegen.