Die Gemeinde Dorf erinnert an die Hundevergabung 2023
Wie die Gemeinde Dorf mitteilt, sind Hunde bei der Gemeinde spätestens bis Ende Februar 2023 anzumelden und die Hundesteuer zu entrichten.
Bereits seit einigen Jahren wird auf die Ausgabe von Hundemarken verzichtet, da diese mit der Einführung des Mikrochips ihre Bedeutung als Kennzeichnungspflicht verloren haben.
Gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden ist die obligatorische Abgabe jedoch immer noch bis spätestens Ende März 2023 zu entrichten und den der Gemeinde bekannten Hundehaltern wird die Gebühr in Rechnung gestellt.
Alle übrigen Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde bis spätestens Ende Februar 2023 anzumelden und die Gebühr von 150 Franken (Hofhund 90 Franken) zu entrichten.
Allfällige Mutationen wie Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind der Gemeinde, wie auch zusätzlich direkt der AMICUS zu melden.