Diessenhofen

Diessenhofen bietet Platz für Boote ausserhalb des Hafens

Wie die Gemeinde Diessenhofen informiert, können Bootsbesitzer des Geisslibachhafens infolge Niedrigwasser ihre Boote ausserhalb des Hafens stationieren.

diessenhofen TG
Der Rhein bei Diessenhofen TG. - Keystone

Da der Wasserstand des Rheins und somit auch im Hafen Geisslibach, Diessenhofen zurzeit nicht für alle Bootsplatzmieter eine Stationierung von Booten zulässt, wurden in Absprache mit der Seepolizei Thurgau, dem Amt für Umwelt und der Fischereiverwaltung provisorische Ausweichmassnahmen festgelegt.

Diese gelten ausschliesslich für Liegeplatzmieter des Geisslibachhafens. Ab sofort, 8. Juli 2022, können als Ersatz der Bootsplätze im Geisslibachhafen an weiteren Orten die Boote stationiert werden.

Vorgesehen sind für Gästeplätze innerhalb des Steges beim Geisslibachhafen; entlang des Ufers ausserhalb «Gries» zwischen Geisslibach und Pontonierdepot; ober- und unterhalb des Notwasserstegs URh, entlang der Ufermauer, innerhalb der Flucht der Anlagestelle sowie entlang der Uferverbauung unterhalb des Pontonierdepots Richtung St. Katharinental.

Nach Einstellung des Betriebes der URh auch am Aussensteg in der Verlängerung der Schifflände Diessenhofen, das Festmacheverbot wird durch Stadt Diessenhofen abgedeckt.

Massnahmen werden durch die Stadt koordiniert

Insbesondere ist zu beachten, dass der Betrieb der Schifffahrt und die Schifffahrtsrinne unter keinen Umständen behindert werden darf. Die Einwasserungsstelle (Rampe) beim Geisslibach muss zugänglich bleiben, solange dies der Wasserstand erlaubt. Es besteht kein Besitzanspruch auf einen bestimmten Platz.

Die Massnahmen werden bei entsprechendem Rheinpegel durch die Stadt Diessenhofen koordiniert, wieder aufgehoben. Alle Installationen, Bojen und Ketten sind nach Aufhebung wieder zu entfernen.

Die Seepo/Schifffahrtskontrolle sowie das AfU werden durch die Stadtgemeinde Diessenhofen entsprechend informiert. Der Bootshafen sollte nicht mehr unter Motorenbetrieb befahren werden. Im ganzen Gebiet der provisorischen Anlegestellen soll gegenseitig Rücksicht genommen werden, insbesondere möglichst wenig Wellenschlag verursachen.

Ausscheidung Äschenrückzugsgebiet

Die Bootsplatzbesitzer der Bootsplätze Nummer eins bis acht sind gebeten, ab 18. Juli 2022 ihre Boote ausserhalb des Hafens zu platzieren. Der Platz im vorderen Bereich des Geisslibachs gilt ab dann als Äschenrückzugsgebiet.

Aufgrund der derzeitigen Wetterprognose muss von längerer Trockenheit und sonnigem Wetter ausgegangen werden. Die Rheintemperaturen werden ansteigen und ein kritisches Mass für die Äschen erreichen.

Die kantonale Fischereiverwaltung beobachtet die Lage genau. Weitere Massnahmen werden ins Auge gefasst, sobald dies nötig sein sollte. Falls das Wetter doch noch umschlagen sollte und genügend Niederschläge fallen, ist diese Massnahme hinfällig.

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