Einreichfrist Steuererklärung 2021 in Thalheim an der Thur
Wie die Gemeinde Thalheim an der Thur informiert, müssen die Formulare zur Steuererklärung 2021 bis zum 31. März 2022 eingereicht werden.
Wie üblich wurden auch dieses Jahr die Steuererklärungen in die Haushaltungen verschickt. Damit die Formulare pünktlich eingereicht werden, ruft die Gemeinde der Bevölkerung in Erinnerung, dass die Frist zur Einreichung der Formulare am 31. März 2022 abläuft. Es wird daher gebeten, die unterschriebene Steuererklärung inklusive Beilagen und Belege pünktlich abzugeben.
Der Gemeinderat bittet die Einwohner und Einwohnerinnen, dazu das vorhandene Retourcouvert zu benutzen. Wer kein Formular erhalten hat, muss von sich aus ein solches beim Steueramt verlangen.
Sofern für das Ausfüllen der Steuererklärung mehr Zeit benötigt wird, besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung per E-Mail oder telefonisch zu beantragen. Die Gemeinde dankt der Bevölkerung im Voraus für die Mitarbeit.