Entweichung aus der PUK Rheinau
M. A. befand sich zum Vollzug eine stationären Massnahme in der Psychiatrischen Uniklinik Rheinau (PUK).

M. A. befand sich zum Vollzug eine stationären Massnahme in der Psychiatrischen Uniklinik Rheinau (PUK). Er durfte aufgrund seines aktuellen Gesundheitszustandes unbegleitet von seiner Unterkunft zur Arbeitstherapie gehen, die sich ebenfalls auf dem Gelände der Klinik befindet.
Am Morgen des 1. Juli 2020 ist er aber nicht wie vereinbart zur Arbeitstherapie gegangen, sondern hat sich unerlaubterweise vom Klinikgelände entfernt. Es handelte sich somit nicht um einen Ausbruch aus dem Sicherheitstrakt, wie allenfalls der Eindruck entstanden ist.
Nachdem die eingeleitete Suche erfolglos geblieben war, hat die Kantonspolizei die Ausschreibung veranlasst und eine Medienmitteilung verschickt. Obwohl M. A. aktuell medikamentös gut eingestellt ist und deswegen gemäss Bericht der Klinik auch keine unmittelbare Gefahr von ihm ausgeht, konnte offenbar längerfristig eine Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden.
M. A. in Italien gefasst
Um dies zu verhindern wurde sofort die Fahndung eingeleitet und über die Medien die Bevölkerung gebeten, sachdienliche Hinweise zu melden. Nach wenigen Tagen wurde M. A. in Italien von der Polizei gefasst.
Aufgrund der Umstände sind die PUK und die Kantonspolizei davon ausgegangen, dass für die Bevölkerung keine unmittelbare Gefahr bestanden hat und sie haben deshalb auch den Gemeinderat nicht direkt informiert. Der Gemeinderat musste jedoch feststellen, dass aufgrund der Berichterstattung in den Medien bei Teilen der Bevölkerung ein anderer Eindruck entstanden ist.
Der Gemeinderat hat deshalb bei der Medienstelle der PUK interveniert und eine bessere Informationspraxis verlangt. Konkret hat der Gemeinderat verlangt, dass er in ähnlichen Fällen zumindest direkt informiert wird und den Vorfall nicht aus den Medien erfahren muss.
Der Gemeinderat weist jedoch mit allem Nachdruck darauf hin, dass selbst bei einer Information an die Gemeinde die Kommunikation in solchen Fällen nicht beim Gemeinderat liegt, sondern bei der Klinik oder bei der Kantonspolizei.