Flurlingen informiert über Meldepflichten und Hundesteuer
Wie die Gemeinde Flurlingen mitteilt, erhalten Hundehalter im Februar 2023 eine Rechnung für die Hundesteuer. Die Steuer beträgt 150 Franken pro Jahr und Hund.
Bekommen Einwohner keine Rechnung, müssen sie sich bei der Gemeindeverwaltung melden.
Bei verspäteter Einzahlung wird eine zusätzliche Gebühr von 20 Franken erhoben.
Falls der Hund gestorben ist, muss dies der Gemeinde und der AMICUS mitgeteilt werden.
Für Hundehalter besteht eine Meldepflicht
Für eine Befreiung von der Hundesteuer müssen Halter von Hunden nach Paragraf 25 des Hundegesetzes die erforderlichen Unterlagen bis zum 1. Februar 2023 einreichen.
Hundehalter sind verpflichtet, Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Gemeinde anzumelden.
Innert der gleichen Frist müssen Namens- und Adressänderungen, Besitzerwechsel sowie der Tod des Hundes gemeldet werden.
Die Meldungen können am Schalter der Einwohnerkontrolle, telefonisch oder im Onlineschalter gemeldet werden.
Neuanmeldung von Hunden
Ebenfalls innert 10 Tagen sind Handänderungen (Abgabe und Übernahme), Ausfuhr ins Ausland und der Tod des Hundes direkt der AMICUS zu melden.
Wenn Einwohner zum ersten mal Hundehalter sind, müssen sie sich bei der Gemeinde melden und mitteilen, dass sie neu Hundehalter sind.
Die Gemeinde nimmt anschliessend die Erstregistrierung bei AMICUS vor. Der Tierarzt erfasst anschliessend den Hund im AMICUS.
Kennzeichnung erfolgt mit Mikrochip
Die Kennzeichnung muss spätestens im Alter von drei Monaten oder vor der Abgabe aus der Geburtsstätte von einem Tierarzt vorgenommen werden.
Diese melden die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten direkt der AMICUS.