Gemeinde Rheinau: Bau einer Mobilfunkanlage
Am 14. September 2020 orientierte der Gemeinderat über den geplanten Bau einer Mobilfunkanlage bei der Kläranlage Rheinau.

Am 14. September 2020 orientierte der Gemeinderat über den geplanten Bau einer Mobilfunkanlage bei der Kläranlage Rheinau. Dabei wurde mitgeteilt, dass mit der Firma Sunrise ein jährlicher Baurechtszins von CHF 10'000.00 und eine Baurechtsdauer von 30 Jahren vereinbart wurde.
Aus der Bevölkerung wurde die Frage aufgeworfen, ob die Erteilung des Baurechts in der Kompetenz des Gemeinderates liege oder ob dafür die Gemeindeversammlung zuständig sei. Der Gemeinderat bedauert es, die RPK in dieser Frage nicht früher einbezogen zu haben.
Der Wert eines Baurechts richtet sich nach dem kapitalisierten Wert der jährlich wiederkehrenden Leistung. Gemäss konstanter Praxis der Gemeinde Rheinau richtet sich der Zinsfuss bei Wohnüberbauungen nach dem Zinsfuss der ZKB für erstrangige variable Althypotheken.
Risikozuschlag liegt bei 1,5 %
Bei gewerblichen, profitorientierten Unternehmen kommt ein angemessener Risikozuschlag hinzu. Im konkreten Fall liegt dieser bei 1,5 %. Dies führt zu einem anrechenbaren Zinsfuss von 4 %.
Dieser Wert berücksichtigt die Dividendenrendite der Firma Sunrise in den letzten 5 Jahren, welche zwischen 4,4 % und 5,68 % liegt. Eine Baurechtsdauer von 30 Jahren und ein Zinsfuss von 4 % führt gemäss finanzmathematischer Formel (Barwert-Tafel von Stauffer/Schätzle) zu einem Faktor von 17.66.
Der Kapitalwert des Baurechts beträgt somit 17.66 x CHF 10'000.00 = CHF 176'600.00. Die RPK anerkennt, dass damit die Finanzkompetenz des Gemeinderates für die Gewährung eines Baurechts (max. CHF 200'000.00) eingehalten ist. Die über die 30 Jahre erzielten Einnahmen von CHF 300'000.00 sind bei den Überlegungen zur Finanzkompetenz unerheblich.