Wie die Gemeinde Kleinandelfingen informiert, müssen alle Hunde gemeldet werden und ab dem 1. Juni 2022 müssen Ersthundehalter neu einen Kurs absolvieren.
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Hundehalter. (Symbolbild) - Pixabay
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Hundehalter müssen ihren Hund innert zehn Tagen nach Übernahme bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Kleinandelfingen und bei der Datenbank Amicus anmelden. Innert der gleichen Frist müssen Namen- und Adressänderungen, die Abgabe des Hundes an einen neuen Halter sowie Tod des Hundes gemeldet werden.

Im Kanton Zürich müssen alle Hunde, welche nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Hundehalter, die im Kanton Zürich einen kleinwüchsigen Hund halten oder erwerben, müssen seit dem 1. Januar 2017 keine Kurse mehr besuchen.

Kurse für Ersthundehalter

Ab dem 1. Juni 2022 tritt die neue Hundeverordnung des Kantons Zürich in Kraft. Ersthundehalter sollen einen Theoriekurs von rund zwei Stunden und unabhängig von der Hunderasse einen praktischen Kurs von sechs Lektionen absolvieren müssen. Vom Theoriekurs ist befreit, wer innerhalb der letzten zehn Jahre bereits einen Hund gehalten hat.

Auf der Webseite von Codex ist ein interaktiver Kursguide aufgeschaltet. Anhand verschiedener Angaben zum Hund zeigt er auf, welche Kurse besucht werden müssen. Die Bestätigung über jeden besuchten Kurs ist bei der Gemeinde Kleinandelfingen (Abteilung Einwohnerkontrolle) einzureichen. Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, die Kursnachweise lückenlos zu prüfen.

Haftpflichtversicherung

Wer einen Hund hält, verpflichtet sich, für diesen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Franken abzuschliessen (Art. 6 Hundegesetz Kanton Zürich). Ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung muss auf Verlangen vorgewiesen werden.

Man soll prüfen, ob seine Versicherungsgesellschaft bei der Privathaftpflichtversicherung die Hundehaltung mit mindestens einer Million Franken Deckung einschliesst oder man noch einen Zusatz beantragen muss.

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