In Andelfingen gibt es keine Vogelgrippe-Fälle
Wie die Gemeinde Andelfingen meldet, gab es keine neuen Krankheitsfälle beim Hausgeflügel, weswegen die Überwachungszone per 22. Dezember 2022 aufgehoben wird.

Ende November 2022 wurde die Gemeinde über einen Fall von Vogelgrippe in Seuzach informiert.
In der Folge wurde die Gemeinde wegen der relativen Nähe zum Seuchengeschehen der Schutz- oder der Überwachungszone zugeordnet.
In diesen Zonen mussten die Geflügelhaltenden zum Schutz der Tiere strenge Massnahmen umsetzen.
Das Veterinäramt hat in den Zonen in den Geflügelhaltungen den Gesundheitszustand der Tiere überprüft und teilweise Proben auf Vogelgrippe analysieren lassen.
Schutz- und die Überwachungszone werden aufgehoben
Es wurden keine weiteren Krankheitsfälle beim Hausgeflügel entdeckt, und da keine der Proben positiv war, können die Schutz- und die Überwachungszone per 22. Dezember 2022 aufgehoben werden.
Somit geht die Gemeinde Andelfingen ins gesamtschweizerisch geltende Kontrollgebiet über.
Auch im Kontrollgebiet gelten Auflagen, um das Geflügel vor der Vogelgrippe zu schützen, allerdings weniger strenge als in der Schutz- und in der Überwachungszone.
Um Hausgeflügel wirksam vor der Vogelgrippe zu schützen, muss der Kontakt mit Wildvögeln unterbunden werden.
Varianten zum Schutz vor der Vogelgrippe
Bund und Kantone haben hierfür drei Varianten ausgearbeitet, von denen eine umgesetzt werden muss.
Die erste Variante wäre, dass die Geflügelhaltenden den Auslauf des Hausgeflügels auf den geschlossenen Aussenklimabereich (Wintergarten) beschränken.
Der zweiten Variante nach sollen die Geflügelhaltenden sicherstellen, dass im Aussenbereich Futter- und Tränkestellen nicht zugänglich sind für Wildvögel und dass die Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens vier Zentimeter gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert sind, was in der Regel heisst, dass die Tiere ausschliesslich im Stall oder im Wintergarten zu füttern und zu tränken sind.
Die letzte Variante besagt, dass die Geflügelhaltenden das Hausgeflügel in einem geschlossenen Stall halten sollen.
Kontrollgebiet bis 15. Februar 2023
Weiter müssen Hühnervögel von Wasser- und Laufvögeln getrennt gehalten und es müssen Hygienemassnahmen umgesetzt werden, um zu verhindern, dass Krankheitserreger in Tierhaltungen eingeschleppt werden.
Das Geflügel ist gut zu beobachten, und es gilt die Aufzeichnungs- und Meldepflicht für krankes und totes Hausgeflügel.
Das Kontrollgebiet bleibt bis mindestens 15. Februar 2023 bestehen.