Marthalen: Änderung in der Hundeausbildungspflicht
Wie die Gemeinde Marthalen angibt, besteht ab 1. April 2022 für Hundehalter mit Hunden jeder Rasse und Grösse die Pflicht, einen Ausbildungskurs zu belegen.
In die Ausbildung des Hundes zu investieren lohnt sich immer. Bis zum 31. März 2022 gilt die bisherige Regelung. Wer einen grossen oder massigen Hund – siehe Hunde der Rassetypen-Liste – hält oder erwirbt, muss mit ihm die obligatorischen Kurse nach geltendem Zürcher Hundegesetz absolvieren.
Ab dem 1. April 2022 ist mit jedem Hund unabhängig der Rasse oder Grösse ein entsprechender Kurs zu absolvieren. Einzig für Hunde, die übernommen werden, wenn sie bereits älter als 8 Jahre sind, gilt keine Ausbildungspflicht mehr. Die Nachweise über die abgeschlossenen Kurse sind der Gemeindeverwaltung einzureichen.