Wie die Gemeinde Stammheim mitteilt, überwiegen die Schutzinteressen die Interessen an der Nutzung der Windenergie auf dem Stammerberg.
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Dokumente. (Symbolbild) - Pixabay
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Der Gemeinderat Stammheim hat die Ankündigung des Regierungsrates des Kantons Zürich, den Stammerberg als Eignungsgebiet für die Windkraftnutzung im Richtplan einzutragen, zur Kenntnis genommen.

Das Potentialgebiet Nummer drei auf dem Stammerberg soll damit gemäss Antrag des Regierungsrates als Eignungsgebiet für Windenergie im Kanton Zürich in den Richtplan eingetragen werden.

Der Gemeinderat Stammheim hat sich mit Stellungnahme vom 31. Mai 2023 zum Potentialgebiete Nummer drei auf dem Stammerberg aktiv am Verfahren eingebracht.

Er hat in seiner Stellungnahme aufgezeigt, dass die Schutzinteressen die Interessen an der Nutzung der Windenergie auf dem Stammerberg deutlich überwiegen.

Schutzinteressen einbeziehen und Bewertung anpassen

Die Baudirektion wurde aufgefordert, verschiedene weitere Schutzinteressen in seine Erwägungen einzubeziehen und seine Bewertung entsprechend anzupassen.

Das definierte Eignungsgebiet wäre entsprechend deutlich zu verkleinern.

Weiter gilt es nach dem Gemeinderat zum Beispiel auch zu berücksichtigen, dass nicht nur für die Windkraftanlagen selber, sondern auch für die Erschliessung der Anlagen über sehr lange Wegstrecken durch den Stammerberg insgesamt grosse Waldflächen beansprucht werden müssten.

Weiter hat der Gemeinderat die Baudirektion aufgefordert, auch die dargestellten Nutzungsinteressen kritisch zu hinterfragen.

Wertungspunkte für die Erschliessung wurden kritisiert

Insbesondere die Wertungspunkte für die Erschliessung, welche die Baudirektion als «machbar» bezeichnete, wurden kritisiert, weil die von der Baudirektion für die Erschliessung vorgesehene Wegstrecke als wenig geeignet erachtet wurde.

Der Regierungsrat wurde deshalb aufgefordert, die Erschliessung zumindest als «erschwert» einzustufen.

Bereits die Bewertung der Baudirektion im Planungsstand Frühjahr 2023 hat gezeigt, dass die Interessen am Schutz des Stammerbergs die Interessen an der Nutzung der Windenergie auf dem Stammerberg überwiegen.

Mit seiner Stellungnahme vom 31. Mai 2023 hat der Gemeinderat aufgezeigt, dass die Abwägung der Interessen unter Berücksichtigung aller wesentlicher Faktoren noch viel deutlicher ergibt, dass die Schutzinteressen überwiegen.

Argumente wurden nicht angemessen berücksichtigt

Der Gemeinderat ist entsprechend überrascht vom Entscheid des Regierungsrates und enttäuscht, dass die vorgebrachten Argumente nicht angemessen berücksichtigt wurden.

Er wird den Antrag des Regierungsrates zur Aufnahme des Stammerbergs als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen in den Richtplan analysieren und sich im Rahmen des weiteren Verfahrens einbringen.

Der Gemeinderat von Stammheim erachtet es im Hinblick auf einen derart krassen Eingriff in eine bundesrechtlich geschützte und wunderschöne Landschaft als nicht angebracht, ohne Einbezug der lokalen Bevölkerung zu entscheiden und fordert von der Baudirektion, den Dialog mit der Bevölkerung zu suchen.

Bevölkerung kann sich äussern

Auch die Bevölkerung von Stammheim hat die Gelegenheit, sich zu äussern.

Alle interessierten Personen können im Rahmen der Auflage des Projekts bis am 31. Oktober 2024 dazu Stellung nehmen.

Die Projektunterlagen und die Möglichkeit zur Stellungnahme finden sich auf der kantonalen Webseite.

Nach den Sommerferien ist eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung der Gemeinde Stammheim geplant, weitere Informationen und die Einladung folgen.

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