Heiden setzt Massnahme aus Entlastungsprogramm um
Wie die Gemeinde Heiden bekannt gibt, entfällt ab dem 1. Januar 2022 die Beteiligung der Gemeinde an den Kosten von Sondernutzungsplänen.

Sondernutzungspläne haben als Sonderbauordnung für ein bestimmtes festgelegtes Gebiet grundeigentümerverbindliche Wirkung und regeln die Erschliessung, die Überbauung und die Erneuerung von zusammenhängenden Baugebieten.
Bislang hat sich die Gemeinde Heiden mit 25 Prozent an den Kosten für die Erstellung solcher Sondernutzungspläne beteiligt. Ab dem 1. Januar 2022 entfällt diese Kostenbeteiligung für neue Sondernutzungspläne. Pläne, welche vor dem 1. Januar 2022 in Auftrag gegeben wurden, sind davon ausgenommen.
Die Beteiligung der Gemeinde an den Erschliessungsanlagen ist davon nicht betroffen.