Wolfhalden nimmt Stellung zum kantonalen Verkehrskonzept
Wie die Gemeinde Wolfhalden berichtet, kann eine Nutzungssteigerung des öffentlichen Regionalverkehrs mit einem bedarfsorientierten Angebot erreicht werden.

Das kantonale Departement Bau und Volkswirtschaft hat zur Vernehmlassung des Konzepts öffentlicher Regionalverkehr Appenzell Ausserrhoden 2024 bis 2029 geladen.
Der Hauptteil des ÖV-Konzepts ist der Angebotsentwicklung 2024 bis 2029 gewidmet.
Der Gemeinderat hat positiv zur Kenntnis genommen, dass das Angebot im Gebiet Wolfhalden grundsätzlich beibehalten werden soll.
Jedoch beanstandet er, dass bei der Analyse der übergeordneten Konzepte das kantonale Arbeitszonen-Management nicht berücksichtigt wurde.
Ansiedlung von Industrie und Gewerbe
Unter anderem wurden Heiden und Wolfhalden als Schwerpunktgemeinden bezüglich Arbeitsplätze im kantonalen Richtplan bezeichnet.
Neue industrielle und gewerbliche Betriebe und produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe sollen vorwiegend in diesen Gebieten angesiedelt werden.
Dies bedingt auch eine ausreichende und zukunftsgerichtete Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr.
Mit grossem Interesse verfolgt der Gemeinderat zudem die Entwicklungen auf den Zahnradbahn-Linien der Appenzeller Bahnen.
Verbesserung in der Auslastung
In puncto Nachfrage und Wirtschaftlichkeit ist die Situation auf den Linien Rorschach-Heiden und Rheineck-Walzenhausen kritisch.
Die Zahnradbahn Rheineck–Walzenhausen erreicht die Mindestwerte nicht mehr. Die neue innovative Bahn soll hier Verbesserungen in der Frequenzentwicklung bringen.
Diese beiden Linien sind für den Freizeitverkehr und im Speziellen für den Witzwanderweg von zentraler Bedeutung und dem Gemeinderat daher ein Anliegen.
Des Weiteren ist er der Meinung, dass der Finanzierung der zukünftigen Entwicklungen zu wenig Gewicht im Konzept beigemessen wird.
Finanzielle Auswirkungen
Nach Artikel 13 des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs werden die nicht anderweitig gedeckten Kosten der Fördermassnahmen von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen.
Die Gemeinden erstatten dem Kanton 50 Prozent der Kosten zurück. Dies gilt analog für den Anteil des Kantons Appenzell Ausserrhoden an den Bahninfrastrukturfonds BIF.
Der Anteil der Gemeinden 2022 beträgt 6'597'979 Franken.
So wurden zum Beispiel die finanziellen Auswirkungen und deren Berechnungsgrundlagen bei einer möglichen Einführung des Bedarfslinienbusses für das Vorderland entlang der Linien 224–227 nicht aufgezeigt.
Integration des Schulbusbetriebes
Ein zweites Ziel des Konzeptes betrifft die Förderung der emissionsarmen Mobilität. Der Gemeinderat ist auch bei diesem Aspekt grundsätzlich mit den Erläuterungen einverstanden.
Er ergänzt, dass es bereits lokale Initiativen von privaten und öffentlichen Institutionen gibt, welche ebenfalls in eine Überprüfung miteinfliessen sollten, so zum Beispiel die Plattform Ofami.
Zum Teil verfügen Gemeinden auch über einen Schulbusbetrieb, welcher sich allenfalls in ein Angebot integrieren lassen könnte.
Die genannten Projekte im Rahmen der mittel- und langfristigen Entwicklung befinden sich hauptsächlich im Hinterland mit Schwergewicht Herisau.
Gute Infrastruktur notwendig
Es erweckt den Anschein, dass das Vorderland für die Projekte im Hinterland bezahlen kann, ohne jedoch direkten Nutzen daraus zu ziehen.
Bezüglich wirtschaftlicher Relevanz, Einwohnerzahlen und Nähe zu grösseren Industriegebieten ist das Vorderland mit dem Hinterland vergleichbar.
Damit das Vorderland sowohl als Wohn- wie auch als Arbeitszone attraktiv bleibt, muss zwingend eine gute Infrastruktur im öffentlichen Verkehr vorhanden sein.
Der Gemeinderat Wolfhalden ist der Ansicht, dass die Nutzungssteigerung mit einem bedarfsorientierten Angebot erzielt werden kann.