Häggenschwil startet Anmeldeprozess für das E-Voting
Wie die Gemeinde Häggenschwil informiert, haben die Stimmbürger die Möglichkeit, ab dem 9. Juni 2024 elektronisch abzustimmen und zu wählen.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Häggenschwil können ab der Abstimmung vom 9. Juni 2024 elektronisch abstimmen und wählen.
Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich.
Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet.
Die Anzahl von Anmeldungen ist limitiert
An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.
Die Anzahl von Anmeldungen ist limitiert und die Anmeldemöglichkeit wird gesperrt, sobald 30 Prozent des Elektorats erreicht werden.