Muolen über die öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Muolen hat am 8. November 2021 das Reglement über die Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen erlassen.
Der Gemeinderat Muolen hat am 8. November 2021 das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen erlassen.
Der Erlass unterliegt gemäss Art. 3 und 6 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und Art. 27 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.
Referendumsfrist ist von Freitag, 19. November, bis Dienstag, 28. Dezember 2021
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Das Reglement kann auf der Gemeinderatskanzlei, in Muolen, Büro 6, eingesehen oder auf der Publikationsplattform heruntergeladen werden.
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 88 Unterschriften.
Während der Referendumsfrist kann gemäss Art. 13 der Gemeindeordnung ein Zehntel der Stimmberechtigten schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen.
Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und der Gemeindeordnung sowie sachgemäss nach dem kantonalen Gesetz über Referendum und Initiative (sGS 125.1).