Steinach beauftragt Dienst zur Prüfung von Gülle-Gesuchen
Wie die Gemeinde Steinach mitteilt, wurde der Kontrolldienst KUT AG für die Bewertung von Ausnahmegenehmigungs-Gesuchen für das Ausbringen von Gülle beauftragt.
Ab dem 1. Januar 2024 muss Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einer Hangneigung unter 18 Prozent mit emissionsmindernden Verfahren ausgebracht werden, wenn diese Fläche auf dem Betrieb insgesamt drei oder mehr Hektaren beträgt (Schleppschlauchobligatorium).
Grundsätzlich muss Gülle, unabhängig von der Ausbringtechnik, möglichst unter idealen Witterungs-, Vegetations- und Bodenbedingungen ausgebracht werden.
Auf schriftliches Gesuch hin können die Gemeinden technisch oder betrieblich begründete Ausnahmen für einzelne Flächen gewähren.
Kontrolldienst KUT AG für Qualitätsproduktion beauftragt
Die Gemeinde Steinach hat den Kontrolldienst KUT AG für umweltschonende und tierfreundliche Qualitätsproduktion in Flawil für die Überprüfung solcher Gesuche und den Entscheid beauftragt.
Diese Stelle verfügt über die fachlichen Voraussetzungen und ist den Inhabern der Landwirtschaftsbetriebe von anderen Kontrollen bekannt.