Baar unterstützt Walchwil im Notariat
Wie die Gemeinde Baar berichtet, unterstützt sie die Einwohnergemeinde Walchwil ab dem 1. Januar 2022 bei ihren Notariatsdienstleistungen.
Notariate übernehmen in den Einwohnergemeinden wichtige Funktionen. Sie sind zuständig für alle öffentlichen Beurkundungen in Zivilsachen (Immobiliensachenrecht, Ehegüter- und Erbrecht, Gesellschaftsrecht etc.). Gerade kleinere Gemeinden können die Notariatsdienstleistungen bei einem Ausfall der zuständigen Person nicht immer garantieren.
Die Gemeindepräsidenten im Kanton Zug haben deshalb Verbundlösungen angeregt. Gemeinden sollen im Bereich der Notariatsdienstleistungen zusammenarbeiten, Synergien nutzen und den Service public optimieren.
Walchwil und Baar schliessen sich zusammen
Die Einwohnergemeinden Walchwil und Baar haben deshalb in einer Vereinbarung die Modalitäten einer solchen Zusammenarbeit erarbeitet und finalisiert. Das Notariat der Einwohnergemeinde Baar wird im Rahmen dieser Vereinbarung ab dem 1. Januar 2022 einen Teil der Arbeiten für das Notariat der Einwohnergemeinde Walchwil erledigen.
Damit die Mehrbelastung aufgefangen werden kann, wurden die Pensen in Baar leicht erhöht. Die Notarinnen der Einwohnergemeinde Baar entlasten damit den Walchwiler Notar und Gemeindeschreiber René Arnold. Dieser besorgt die Triage der Geschäftsfälle und beauftragt das Notariat der Einwohnergemeinde Baar.
Für zwei Jahre ist Baar Anlaufstelle für notarielle Anliegen
Dem Baarer Notariat zugewiesene Fälle werden vom Standort Baar aus geführt. Die Kunden des Walchwiler Notariats werden entsprechend informiert. Beglaubigungen werden weiterhin von der Gemeindekanzlei in Walchwil vorgenommen. Die Zusammenarbeit mit Walchwil ist für Baar kein Neuland. Bereits seit dem 1. August 2020 betreut Baar das Notariat der Einwohnergemeinde Neuheim.
Das Notariat der Einwohnergemeinde Baar befindet sich in der Gemeindeverwaltung an der Rathausstrasse 6 in Baar. Es gelten die offiziellen Öffnungszeiten. Um die Dienstleistungen zu garantieren, wird um eine Terminvereinbarung gebeten. Nach Möglichkeit sind die Notarinnen auch ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten für die Kunden da.
Die von der kantonalen Direktion des Innern bewilligte Vereinbarung gilt vorerst für die Dauer von zwei Jahren. Nach dieser Frist wird die Vereinbarung evaluiert und über das weitere Vorgehen entschieden.