Steinhausen / Rotkreuz ZG: Unnötiger Lärm bei Autotreffen
Rund 500 Fahrzeuge und deren Insassen haben sich am Samstagabend auf dem Parkplatz beim Einkaufszentrum Zugerland zu einem Treffen eingefunden. Die sogenannten «Autotunner» sind dafür aus diversen Kantonen und dem nahen Ausland angereist.
Die Zuger Polizei war vor Ort und führte entsprechende Kontrollen durch. Dabei wurde ein 35-jähriger Autofahrer verzeigt, der mit seinem Audi durch das hochdrehen lassen des Motors beim Beschleunigen vermeidbaren und unnötigen Auspufflärm verursachte.
Zudem befand sich der Personenwagen infolge prüfpflichtigen Abänderungen in nicht vorschriftsgemässem Zustand.
Ein Fiat Punto Abarth wurde technisch verändert, um den Lärm zu steigern
Ebenfalls verzeigt wurde ein 24-jähriger Fahrzeuglenker. Die vor Ort durchgeführte Lärmmessung ergab, dass sein Fiat Punto Abarth technisch so verändert wurde, dass der maximal erlaubte Geräuschpegel deutlich überschritten wurde.
Weil sich sein VW nicht in einem vorschriftsgemässem Zustand befand, wurde auch ein 18-jähriger Fahrzeuglenker verzeigt. Die drei Männer müssen sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Die Lenker sind negativ aufgefallen
Gegen 22 Uhr löste sich das Treffen in Steinhausen auf und rund 70 Fahrzeuge begaben sich an den Bahnhof in Rotkreuz. Auch dort war die Zuger Polizei präsent. Dabei fiel ein 25-jähriger BMW-Fahrer ebenfalls wegen übermässigen Lärm auf.
Auch er wird zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verzeigt. Mit dem vermehrten Auftreten sogenannter «Autotunner» und «Autoposer» hat sich die Lärmproblematik in der letzten Zeit zusätzlich verschärft.
Indem sie ihre leistungsstarken Autos aufdrehen und die Sportauspuffanlagen bewusst knallen lassen, fallen die mehrheitlich jungen Männer in Innenstädten und Ortschaften negativ auf.
Das Lärmproblem wird sich nicht lösen lassen
Trotz Anstrengungen und Bemühungen wird die Polizei das Lärmproblem nicht aus der Welt schaffen können. So hat sie keinen Einfluss auf das starke Verkehrswachstum, das sich auf den Freizeitverkehr mit all seinen Begleiterscheinungen auswirkt.
Dazu kommt, dass bereits Neulenker leistungsstarke Fahrzeuge fahren dürfen und diese dank Leasing auch finanzieren können. Zudem erlauben die geltenden Gesetzesvorschriften Auspuffanlagen und Motorsteuerungen, die Lärmemissionen ohne eigentlichen Nutzen erhöhen.