Bad Zurzach erinnert die Einwohner an das Zahlen der Steuern
Wie die Gemeinde Bad Zurzach mitteilt, sind die provisorischen Steuern bis spätestens 31. Oktober 2022 vollständig zu begleichen.
Im September 2022 werden in der Gemeinde Bad Zurzach jeweils Verfallsanzeigen an die Steuerpflichtigen verschickt, welche die provisorischen Steuern 2022 noch nicht oder nicht vollständig bezahlt haben. Diese sind als Erinnerung zu verstehen. Die Steuern werden per 31. Oktober 2022 fällig.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2022 wird auf den offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 Prozent erhoben. Offene Steuern werden im November 2022 gemahnt. Besteht im Januar 2023 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Ab 2019 werden auf die Mahnungen/Betreibungen Gebühren erhoben.
Wer mit der Höhe der provisorischen Rechnung nicht einverstanden ist oder wessen finanzielle Situation sich im Jahr 2022 stark verändert hat, der setze sich mit der Abteilung Steuern in Kontakt. So können hohe Rückzahlungen wie auch hohe Nachrechnungen vermieden werden.
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der definitiven Veranlagung mit Vergütungszins zurückerstattet oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Vergütungszins für Vorauszahlungen und Überzahlungen beträgt 0,1 Prozent auf dem definitiven Steuerbetrag.
Bei Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig die Finanzdienste kontaktieren
Wem eine vollständige Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2022 nicht möglich ist, wird gebeten, sich an die Abteilung Finanzdienste zu wenden, um eine Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren.
Die Steuerzahler werden gebeten, für die Bezahlung der Steuern 2022 nur die Einzahlungsscheine, welche der provisorischen Steuerrechnung beigelegt wurden zu verwenden. Wer die Zahlung mittels E-Banking ausführen will, der hat seinen Auftrag aufgrund der Einzahlungsscheine für das Jahr 2022 anzupassen.