Wie die Gemeinde Siglistorf meldet, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, bis Mitte August 2024 die Bepflanzung zurückzuschneiden.
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild)
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof
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Alle Anwohner von Strassen und Wegen sind jederzeit gebeten, überhängende Äste auf die Höhe von mindestens 4,50 Meter über Strassen und 2,50 Meter über Gehwegen zurückzuschneiden.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen oder Grünhecken an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,80 Meter und drei Meter gewährleistet bleiben.

Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen mit einem Abstand von mindestens zwei Meter ab Fahrbahnrand zugelassen.

Rückschnitt sollte bis Mitte August erledigt sein

Bei Nichteinhaltung des Baugesetzes ist die Gemeinde berechtigt, die Bepflanzungen auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden und diesem eine Rechnung zu stellen.

Für allfällige Schäden beim Beschneiden an stark überhängenden Pflanzen und Bäumen kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.

Die Gemeinde bittet, bis Mitte August 2024 die notwendigen Arbeiten zu erledigen.

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