Koblenz übernimmt Fahrtkosten für Oberstufenschüler
Wie die Gemeinde Koblenz berichtet, werden die Kosten für Transportfahrten zu Schulen nach Bad Zurzach und Klingnau von der Gemeinde getragen.
Das Aargauer Schulgesetz sieht vor, dass die Gemeinden die Transportkosten anteilmässig übernehmen, wenn die Regelklassen der Volksschule (Kindergarten, erste bis sechste Klasse Primarschule und erste bis dritte Klasse Oberstufe) nicht in der eigenen Gemeinde angeboten werden. Für Kinder, die aus anderen Gründen die Schule weder in Koblenz, Klingnau oder Bad Zurzach besuchen, wird vorgängig eine Abklärung benötigt.
Mit der Aufteilung der Oberstufenschüler nach Bad Zurzach und nach Klingnau werden auch die Transportkosten für Koblenzer Schüler neu geregelt. Bisher wurden die Kosten des Bahntransports der Oberstufenschüler nach Klingnau vom Verband Osua getragen. Dies ist neu nicht mehr der Fall.
Schüler erhalten Railcheck
Es gelten deshalb die folgenden Bestimmungen: Alle Koblenzer Schüler, die die Schule in Bad Zurzach besuchen, erhalten von der Schule Zurzach einen Railcheck für den Bahntransport nach Bad Zurzach. Dieser wird der Gemeinde Koblenz direkt in Rechnung gestellt und von dieser bezahlt. Eine Barauszahlung bei nicht Benutzung des Railchecks ist nicht möglich.
Für Schüler, die in Klingnau die Schule besuchen, werden die Kosten für den Bahntransport nach Klingnau in Höhe von 400 Franken übernommen. Dieser Betrag wird einmal jährlich rückwirkend direkt an die Eltern ausgezahlt. Der Transport von Koblenzer Schülern, die nicht in Klingnau oder Bad Zurzach die Volksschule besuchen, insbesondere von Schülern von privaten Unterrichtseinrichtungen, ist Sache der Eltern.