Leuggern

So werden Tempo-30-Zonen in Leuggern eingeführt

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Wie die Gemeinde Leuggern schreibt, wurde 2020 ein Betrag von 22‘500 Franken für das Gutachten der Tempo-30-Zone genehmigt. So werden die Zonen eingeführt.

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An der Gemeindeversammlung vom 18. November 2020 wurde für das Gutachten der Tempo-30-Zone im gesamten Siedlungsgebiet der Gemeinde Leuggern im Rahmen der Budgetgenehmigung ein Betrag von 22‘500 Franken (inklusive Mehrwertsteuer) genehmigt.

Die Belloli Raum- und Verkehrsplanung GmbH, Brugg, hat ein Gutachten über das gesamte Siedlungsgebiet Leuggern erstellt. Dem ist zu entnehmen, dass sich der Perimeter für das Gutachten der Tempo-30-Zonen am Bauzonenplan der Gemeinde orientiert und grundsätzlich aus dem Siedlungsgebiet der vier Ortsteile Leuggern, Gippingen, Hettenschwil und Felsenau besteht.

Das Gutachten geht von neun Quartieren aus (jeweils eins in Felsenau und Gippingen, vier in Leuggern und drei in Hettenschwil).

Quartiersweise Einführung der Tempo-30-Zonen

Aufgrund der Aufteilung des Gemeindegebiets in verschiedene Zonen hat der Gemeinderat beschlossen, die Tempo-30-Zonen quartiersweise einzuführen. Erste Priorität für die Umsetzung der Tempo-30-Zonen hat das Quartier Gischberg, Felsenau. Mit Eingabe vom 2. Juli 2020 haben 70 Einwohner von rund 90 Bewohnern unterschrieben und die Errichtung der Tempo-30-Zone im Ortsteil Felsenau verlangt.

Um auch in anderen Quartieren die Tempo-30-Zone umzusetzen, ist der Bedarf auszuweisen. Hierfür sollen eine gewisse Anzahl Unterschriften von Einwohnern der verschiedenen Quartiere gesammelt und dem Gemeinderat eingereicht werden.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Bewohner ab dem Publikationszeitpunkt die Möglichkeit haben, eine Einsprache einzureichen.

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