Budget 2021 der Einwohnergemeinde Neuenhof
Das Budget 2021 wurde wiederum als Sparbudget erarbeitet, d.h. die Ausgaben wurden auf ein Minimum beschränkt und mögliche Einnahmepositionen optimiert.
Nachdem per 1. Januar 2020 die bisherigen Spezialfinanzierungen «Elektrizität» und «Wasserwerk» in Form der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Gemeindeanstalt «Elektrizität Wasser Neuenhof ewn» organisiert wurde, sind diese beiden Bereiche nicht mehr Teil des Budgets 2021. Daher vermindern sich Umsatz sowie Investitionsvolumen und es fehlen die Ergebnisse dieser Bereiche in der Aufstellung der Eckwerte.
Das Budget 2021 wurde wiederum als Sparbudget erarbeitet, d.h. die Ausgaben wurden auf ein Minimum beschränkt und mögliche Einnahmepositionen optimiert. Da die erwarteten Gesamtsteuereinnahmen aufgrund der Folgen der Covid-19-Epidemie um rund 7 % zurückgehen und andererseits die Kosten, insbesondere in den Bereichen «Gesundheit» und «Soziales», steigen werden, resultiert ein Aufwandüberschuss von rund CHF 1,5 Mio.
Die Aufwendungen werden wie in den Vorjahren massgeblich durch die Kosten in den Bereichen «Bildung», «Gesundheit» und «Soziales» beeinflusst. Im Bereich «Bildung» sind nebst den ordentlichen Betriebskosten insbesondere zusätzliche Mittel für die Umsetzung des Lehrplans 21 im Budget vorgesehen.
Kosten im Bereich «Soziales» werden ansteigen
Die Kostensteigerungen im Bereich der Pflegefinanzierung setzen sich gemäss den vorhandenen Unterlagen auch im Jahr 2021 weiter. Gegenüber dem Budget 2020 mussten nochmals rund CHF 100‘000 höhere Kosten ins Budget aufgenommen werden.
Die Gemeindebeiträge an die Pflegefinanzierung betragen voraussichtlich CHF 1,6 Mio., was rund CHF 181 pro Einwohner ausmacht. Ebenfalls muss davon ausgegangen werden, dass die Kosten im Bereich «Soziales» eher ansteigen werden.
Das Budget sieht insbesondere Kostensteigerungen bei den Gemeindebeiträgen an nicht bezahlte Krankenkassenprämien und –leistungen von Einwohnern von Neuenhof in der Höhe von CHF 500‘000 vor. Neuenhof weist damit die zweithöchsten Kosten in diesem Bereich im Kanton Aargau aus.
Finanzausgleichsbeitrag rund CHF 3,8 Mio.
Der Gemeinderat rechnet aufgrund der Covid-19-Epidemie mit Steuerausfällen bei den Steuereinnahmen natürlicher Personen von rund 8,5 %. Der Gemeinderat hat bei der Ermittlung des Steuerertrags 2021 die vorhandenen Unterlagen und Schätzungen des Kantons berücksichtigt, ist sich jedoch bewusst, dass die Entwicklung im Herbst/Winter 2020 noch massgeblichen Einfluss auf die tatsächlichen Steuereinnahmen 2021 haben kann.
Bei den budgetierten Einnahmepositionen von Quellen- und Aktiensteuern wurden ebenfalls die absehbaren Folgen der Covid-19-Epidemie mitberücksichtigt. Bei den Aktiensteuereinnahmen muss zudem das neue Unternehmenssteuerrecht mitberücksichtigt werden.
Die Einnahmen aus dem Kantonalen Finanzausgleich werden im Jahr 2021 ebenfalls markant tiefer ausfallen, da die hohen Steuereinnahmen 2019 zu einer deutlichen Verminderung führen. Gemäss Mitteilung beträgt der Finanzausgleichsbeitrag rund CHF 3,8 Mio., was einem Rückgang von rund CHF 1 Mio. entspricht.
Die bisherigen Spezialfinanzierungen «Elektrizität» und «Wasser» wurden verselbstständigt
Die Investitionsrechnung enthält nebst dem traktandierten Investitionsvorhaben zum Rückbau der Pavillons 1 und 2 sowie des Kindergartens Hard eine Anzahl kleinerer Budgetkredite ohne separate Traktandierung. Wie bereits ausgeführt, wurden per 1. Januar 2020 die bisherigen Spezialfinanzierungen «Elektrizität» und «Wasser» verselbstständigt. Das Budget sieht vor, dass 2021 ein Ertrag aus diesen Bereichen von CHF 600‘000 bei der Einwohnergemeinde verbucht werden kann.
Bei den Spezialfinanzierungen «Abwasserbeseitigung» und «Abfallbewirtschaftung» sieht das Budget bei gleichbleibenden Tarifstrukturen durchschnittliche Aufwendungen und Erträge vor. Bei der Abwasserbeseitigung sind weiterhin vergleichsweise hohe Beträge für die Zustandserfassung und Unterhaltsplanung im Rahmen von GEP 2 (Generelle Entwässerungsplanung Schritt 2) vor.
Zusammen mit dem langfristig geplanten Abbau des vergleichsweise hohen Eigenkapitalbestandes ist weiterhin ein Aufwandüberschuss budgetiert. Im Bereich der Abfallbeseitigung konnten in den vergangenen Jahren durch verschiedene kleinere Massnahmen die Ausgaben optimiert werden, was zu einem geringen budgetierten Aufwandüberschuss führt.
Ziel – Verringerung der Verschuldung
Der Gemeinderat hat in den Legislaturzielen 2018 bis 2021 die Verringerung der Verschuldung als Ziel verankert. Dieses Ziel soll einerseits mittels freien Mitteln aus den Jahresrechnungen als auch mit einmaligen Sondermassnahmen erreicht werden.
Der im Budget 2021 enthaltene markante Rückgang der Steuereinnahmen führt dazu, dass diese Strategie im Jahr 2021 voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, da faktisch keine Mittel aus dem laufenden Geschäftsgang für den Schuldenabbau zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat ist sich dieser negativen Entwicklung bewusst, hält aber grundsätzlich an den Legislaturzielen fest.
Er wird die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie im Finanzplanungsprozess aufnehmen und aus seiner Sicht notwendige Massnahmen zur Sicherung der Erreichung der Zielsetzungen frühestens im Sommer 2021 aufzeigen können. Bei den in den Zielsetzungen enthaltenen einmaligen Massnahmen hat der Gemeinderat seine Zielsetzungen auch während der vergangenen Monate weiterverfolgt und wird der Einwohnergemeindeversammlung im November 2021 entsprechend Antrag stellen.