Bushaltestelle Bahnhof Turgi wird behindertengerecht umgebaut
Wie die Gemeinde Turgi mitteilt, liegt das Projekt zum Umbau der Bushaltestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bis 22. November 2022 öffentlich auf.

Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz BehiG) ist im Januar 2004 in Kraft getreten.
Das Gesetz hat den Zweck, Benachteiligungen zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind.
Im Bereich des öffentlichen Verkehrs verlangt das Gesetz, dass bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge spätestens bis 2023 grundsätzlich hindernisfrei sind, beziehungsweise an die Bedürfnisse von Menschen mit behinderungsbedingten Beeinträchtigungen angepasst werden müssen.
Die Projektunterlagen können eingesehen werden
Die Bushaltestelle beim Bahnhof Turgi soll in 2023 behindertengerecht ausgebaut werden.
Hierfür werden insbesondere die Einstiegskanten erhöht. Das Projekt wird zusammen mit dem Kanton Aargau umgesetzt.
Die entsprechenden Projektunterlagen liegen gemäss des Baugesetzes während 30 Tagen vom 24. Oktober bis 22. November 2022 in der Gemeindeverwaltung Turgi öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar.
Zudem sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar.
Die Einwendungen sind schriftlich einzureichen
Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Aarau, einzureichen.
Die Bushaltestellen entlang der Landstrasse werden im Rahmen des von der Sommergemeindeversammlung 2022 bewilligten Ausbau- und Sanierungsprojekte nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes ausgebaut.