Für mehr Sicherheit: Tempo 30 in Wettingen eingeführt
Seit dem 16. September 2024 gilt auf der Schartenstrasse und Märzengasse in Wettingen Tempo 30. Der Verkehr soll beruhigt und die Sicherheit verbessert werden.
Wie die Gemeinde Wettingen berichtet, begann am 16. September 2024 der einjährige Testbetrieb von Tempo 30 auf der Schartenstrasse und der Märzengasse, der den Durchgangsverkehr vermindern und die Sicherheit verbessern soll.
Im Vergleich zu Tempo 30 in den Wohnquartieren, wo in der Regel Rechtsvortritt gilt und Fussgängerstreifen demarkiert werden müssen, gelten auf verkehrsorientieren Strassen wie der Schartenstrasse und der Märzengasse andere Regeln.
Bei Kreuzungen oder einmündenden Strassen gilt kein Rechtsvortritt. Die verkehrsorientierte Strasse bleibt vortrittsberechtigt. Fussgängerstreifen bleiben erhalten. Fussgängerinnen und Fussgänger benützen die bestehenden Fussgängerstreifen.
Regionalpolizei führt Geschwindigkeitskontrollen durch
Neben der Beschilderung wurden auf der Schartenstrasse und der Märzengasse «30»-Signete markiert und digitale Anzeigetafeln installiert, um auf die neue Geschwindigkeit aufmerksam zu machen. Die Regionalpolizei wird ab nächster Woche mit regelmässigen Geschwindigkeitskontrollen beginnen und Verstösse büssen beziehungsweise zur Anzeige bringen.
Ende 2025 wird der Testbetrieb abgeschlossen und ausgewertet, ob die erhoffte Reduzierung des Durchgangsverkehrs erreicht werden konnte oder ob weiterführende Massnahmen geprüft werden müssen.
Ein positiver Aspekt konnte bereits festgestellt werden: Rückmeldungen einzelner Anstösser und Anstösserinnen haben gezeigt, dass Tempo 30 auf der Schartenstrasse das subjektive Empfinden des Strassenlärms und der Verkehrssicherheit bereits positiv beeinflusst haben.