In Baden kommt es zu Einschränkungen infolge Badenfahrt 2023
Wie die Stadt Baden angibt, gelten vom 24. Juli bis 10. September 2023 Einschränkungen für Baustellen und Nutzer öffentlicher Flächen wegen der Badenfahrt 2023.
Im Sommer 2023 findet die Badenfahrt statt. In der Zeit vom 24. Juli bis 10. September 2023 gelten Einschränkungen für Baustellen und weitere Nutzer von öffentlichen Flächen.
Damit vor, während und nach der Badenfahrt die Verkehrssicherheit und die Notfallzufahrten gewährleistet werden können, sollen einige Einschränkungen beachtet werden.
Keine Bauarbeiten auf öffentlichem Grund
Vom Freitag, 28. Juli 2023, ab 16 Uhr bis Sonntag, 10. September 2023, dürfen keine Bauarbeiten auf öffentlichem Grund und keine Baustelleninstallationen auf öffentlichem Grund durchgeführt werden.
Bau- und Unterhaltsarbeiten an Hochbauten und Privatgrundstücken sind nur beschränkt möglich.
Geplante Vorhaben sind in Absprache mit der Stadtpolizei und dem Kompetenzbereich Tiefbau und öffentlicher Raum zu prüfen und bewilligen zu lassen.
Einschränkungen gelten für Parzellen innerhalb des Festperimeters
Die üblichen Anlieferungszeiten sind von Montag bis Freitag gewährleistet. Anlieferungen ausserhalb der üblichen Zeiten sowie samstags oder sonntags sind nicht möglich.
Die genannten Einschränkungen gelten für sämtliche Parzellen innerhalb des Festperimeters inklusive der Bahnhofstrasse, Haselstrasse und Güterstrasse.
Vor den Terminen sollen Flächen komplett geräumt werden
Bis Sonntag, 10. September 2023, gelten die oben genannten Einschränkungen bereits ab Montag, 24. Juli 2023.
Vom Freitag, 11. August 2023, ab 16 Uhr bis Sonntag, 3. September 2023, dürfen der öffentliche Verkehr und die Notfallzufahrten nicht beeinträchtigt werden.
Laufende und bevorstehende Arbeiten im Festperimeter sind vor den definierten Terminen einzustellen und die Flächen sind komplett zu räumen.
Auflagen für Aufbrüche und offene Gräben
Für Aufbrüche und offene Gräben, die infolge der Badenfahrt eingestellt werden, gelten einige Auflagen.
Die Oberfläche ist stolperfrei und rollstuhlgängig mit Asphaltbelag wiederherzustellen. Die Auffüllung mit Kies oder Beton ist nicht gestattet.
Absperrungen mit Doppellatten und dergleichen sind nicht gestattet.
Eingestellte Baustellen auf Privatgrundstück sind mit verschlossenen Condecta-Gittern oder gleichwertig zu sichern.