Leerstehende Wohnungen werden in Turgi gezählt
Wie die Gemeinde Turgi informiert, führt das Bundesamt für Statistik (BFS) auch im Jahr 2023 eine Zählung der leerstehenden Wohnungen durch.
Weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes der gesamten Schweiz.
Als Leerwohnungen beziehungsweise leerstehende Wohnungen gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, die am Stichtag 1. Juni 2023 unbesetzt, aber bewohnbar sind oder aktiv auf dem Markt zur Dauermiete von mindestens drei Monate oder zum Kauf angeboten werden.
Haus- und Wohnungseigentümer wie auch Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, sich bei der Gemeindekanzlei Turgi zu melden, wenn sie leerstehende Wohnungen im Sinne der Zählung haben.