Untersiggenthal informiert über die Steuererklärung 2021
Die Steuererklärung 2021 kann ausgedruckt oder elektronisch der Abteilung Steuern in Untersiggenthal übermittelt werden.

Anfang Februar 2022 wurde an die Bevölkerung die Steuererklärung für das Jahr 2021 zugestellt. Sollte es nicht möglich sein, die Steuererklärung bis am 30. Juni 2021 einzureichen, bitte eine Fristverlängerung online beantragen.
Eine Fristerstreckung kann selbstverständlich auch per E-Mail oder telefonisch beantragt werden. Eine Fristerstreckung ist kostenlos.
Die Mahngebühren für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen wurden vom Regierungsrat wie folgt festgesetzt: Die erste Mahnung kostet 35 Franken, die zweite Mahnung 50 Franken.
Kein Quittungsbeleg mehr
EasyTax kann kostenlos heruntergeladen werden. Die Steuererklärung kann ausgedruckt oder elektronisch der Abteilung Steuern übermittelt werden.
Neu wird bei der Online-Übermittlung kein Quittungsbeleg mehr generiert, welcher ausgedruckt werden muss. Eine Benachrichtigung per E-Mail, kurz nachdem die Übermittlung stattgefunden hat, wird versendet.
Bitte den Anweisungen auf dem Steuererklärungsbogen oder im Easytax-Programm folgen.
Provisorische Steuerrechnung 2022
Aktuell werden auch die provisorischen Steuerrechnungen vom laufenden Jahr versendet. Sollte der fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen zu hoch oder zu tief sein, bitte sich baldmöglichst an die Abteilung Steuern wenden.
Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Rechnung gerne angepasst. Die provisorische Steuerrechnung ist zahlbar bis Ende Oktober 2022.
Bei Fragen zu den Zahlungen oder für Ratenvereinbarungen oder Stundungen steht die Abteilung Finanzen gerne zur Verfügung.