Auf dem Friedhof Balsthal stehen Grabaufhebungen an
Wie die Gemeinde Balsthal berichtet, werden ab 1. September 2023 auf dem Friedhof Balsthal Ost wegen Ablauf der Ruhefrist Gräber aufgehoben.
Die Grabfelder auf dem Friedhof Balsthal Ost, nach dem Haupteingang dritte Ebene rechts, mit den Erstverstorbenen 1995 bis 2001, werden wegen Ablauf der Ruhefrist durch die Einwohnergemeinde Balsthal ab 1. September 2023 aufgehoben.
Die Gemeinde bittet die Angehörigen, die Grabpflege entsprechend zu planen und bei Bedarf zwischen dem 1. August 2023 und dem 31. August 2023 persönliche Gegenstände des Grabes abzuholen.
Es sollte vor dem 1. August 2023 nichts weggeräumt werden, damit die Grabfelder so lange wie möglich noch schicklich aussehen. Drittpersonen ist das Wegräumen untersagt.
Möchte jemand einen Grabstein, eine Grabplatte oder eine eigene Grabeinfassung behalten, bittet die Gemeinde darum, den Leiter des Werkhofes telefonisch oder per E-Mai bis am 31. August 2023 zu kontaktieren.
Ab 1. September besteht kein Recht mehr auf nicht abgeholte Gegenstände
Nach diesem Datum sind keine Reservationen mehr möglich. Für die Übergabe kann die Gemeinde keine Haftung übernehmen und sie erfolgt somit auf Risiko der Angehörigen.
Ab 1. September 2023 besteht kein Recht mehr auf nicht abgeholte beziehungsweise nicht reservierte Gegenstände und sie gelten als zurückgelassen.
Über alles Zurückgelassene verfügt die Einwohnergemeinde Balsthal unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht. Die Aufhebung erfolgt kostenlos.
Die aktuelle Adresse der Angehörigen ist der Gemeinde nicht mehr durchgängig bekannt. Deshalb wird nicht persönlich benachrichtigt.