Basel: Prozess gegen mutmassliche Mörderin von Schuljunge verschoben
Für den 1. April war der Prozess gegen die mutmassliche Mörderin eines Schülers (†7) angesetzt. Wegen der Corona-Krise wurde er nun aber verschoben.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 1. April war ein Prozess gegen die mutmassliche Mörderin eines Schuljungen angesetzt
- Dieser wird nun verschoben, da die mutmassliche Täterin zur Risikogruppe gehört.
Das Basler Strafgericht hat den ursprünglich auf 1. April angesetzten Prozess gegen die mutmassliche Mörderin eines Basler Schuljungen (†7) auf unbestimmte Zeit verschoben. Grund ist die ausserordentliche Lage wegen der Coronavirus-Epidemie.
Die Basler Gerichtsbehörden bestätigten am Mittwoch einen Bericht der Zeitung «Blick» über die Absage der Verhandlung. Die Verschiebung erfolge, weil die mutmassliche 76-jährige Täterin zur Risikogruppe gehöre. Dies sagte der Verwaltungschef des Basler Strafgerichts am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Auf Heimweg erstochen
Die Bluttat hatte landesweit für Bestürzung gesorgt. Der siebenjährige Schüler war am 21. März 2019 in Basel auf dem Heimweg niedergestochen worden und kurze Zeit später verstorben.
Die mutmassliche Täterin leidet gemäss der Anklageschrift der Basler Staatsanwaltshaft an einer chronischen, schwerwiegend wahnhaften Persönlichkeitsstörung.
Die Tötung des Schuljungen hat die mutmassliche Täterin gemäss der Anklageschrift akribisch geplant. Die Staatsanwaltschaft beantragt, die Verwahrung der 76-Jährigen, weil sie wegen ihrer psychischen Erkrankung schuldunfähig sei.
Gerichte tagen weiterhin
Während beispielsweise im Kanton Basel-Landschaft die Verhandlungen mit wenigen Ausnahmen (beispielsweise Zwangsmassnahmengericht) bis mindestens zum 30. April eingestellt wurden, tagen die Gerichte in Basel-Stadt auch in der ausserordentlichen Lage weiterhin. Die Verhandlungen finden jedoch unter Ausschuss der Öffentlichkeit statt – zugelassen sind nur noch Medienschaffende.
Der Verwaltungschef des Basler Strafgerichts begründet diesen Schritt damit, dass das Gericht ein wichtiger Dienstleister der Öffentlichkeit sei. Der Betrieb werde deshalb unter Einhaltung der BAG-Vorschriften – insbesondere der Abstandsvorschriften – weitergeführt.