Basel-Stadt: Der Schutz des Autals in Riehen wird erweitert
Wie der Kanton Basel-Stadt mitteilt, wird das Amphibienlaichgebiet Autal der Gemeinde Riehen in das Inventar der geschützten Naturobjekte aufgenommen.
Um die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten langfristig zu erhalten, müssen ihre Lebensräume besser geschützt werden. Von geschützten Lebensräumen profitieren langfristig nicht nur seltene Tiere und Pflanzen, sie tragen auch ganz direkt zur Lebensqualität der Bevölkerung im Stadtkanton bei.
Das Amphibienlaichgebiet Autal soll jetzt für nachfolgende Generationen besser geschützt werden. Die Weiheranlage mit den vielfältigen Umgebungsflächen wird deshalb in das Inventar der geschützten Naturobjekte aufgenommen. Das Naturschutzgebiet befindet sich in Riehen im Autal, nahe an der deutschen Nachbargemeinde Inzlingen.
Dieses Gebiet ist existentiell für den Biotopverbund und somit bedeutend für die Vernetzung von artenreichen Lebensräumen. Das Amphibienlaichgebiet Autal besteht aus mehreren Weihern und wird vom Aubach durchflossen. Dieses Feuchtbiotop ist besonders für Amphibien ein sehr wertvoller Lebensraum.
Im Jahr 2001 wurde es aufgrund seines Artenreichtums und der grossen Erdkrötenpopulation in das Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (IANB) aufgenommen. Der Umgebungsbereich der Gewässer setzt sich aus extensiv genutztem Kulturland und naturnahem Wald zusammen.
Detailliertere Schutzbestimmungen werden festgelegt
Neben den sehr vielen Erdkröten, die sich dort fortpflanzen, kommt im Gebiet beispielsweise der stark gefährdete Kammmolch vor. Zudem leben in und um die Weiher eine grosse Population der Barrenringelnatter sowie weitere gefährdete Pflanzen, Mollusken, Libellen und Vögel.
Der Kernbereich des Naturobjekts Autal konnte bereits durch die Zonenplanung Riehen der Naturschutzzone zugewiesen werden. Ergänzend dazu hat der Regierungsrat beschlossen, dieses Gebiet in das kantonale Inventar der geschützten Naturobjekte aufzunehmen und im Rahmen einer Allgemeinverfügung detailliertere Schutzbestimmungen festzulegen.
Mit diesen Massnahmen werden das bestehende Naturschutzgebiet vergrössert und die Erholungsnutzung sowie die Freizeitaktivitäten besser gelenkt. Die Schutzmassnahmen definieren zudem die Pflege und den Unterhalt des Gebiets klarer.
Mit dieser Unterschutzstellung wird ein wichtiger Beitrag geleistet, die Biodiversität im Kanton Basel-Stadt besser zu schützen und zu fördern. Es ist vorgesehen, zukünftig weitere Gebiete mit diesem Verfahren unter Naturschutz zu stellen.