Basel-Stadt revolutioniert Mobilität für Behinderte!
Seit dem 1. Januar stellt Basel-Stadt an Haltestellen, die für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich sind, Ersatztransporte mit Rollstuhltaxis bereit.
Das Wichtigste in Kürze
- Behinderte können in Basel-Stadt seit dem 1. Januar sogenannte Rollstuhltaxis rufen.
- Dieser Service soll ansonsten unzugängliche Haltestellen bedienen.
- Das Taxi fährt eingeschränkte Personen auf Abruf an eine zugängliche Station.
- Um den Dienst zu nutzen, muss man sich jedoch mindestens zwei Stunden im Voraus anmelden.
Der Kanton Basel-Stadt bietet seit 1. Januar an für Behinderte nicht zugänglichen Haltestellen neu einen Ersatztransport mit Rollstuhltaxis an.
Damit soll das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (Behig) erfüllt werden. Dieses schreibt vor, dass ab diesem Jahr alle ÖV-Haltestellen so ausgestattet werden müssen, dass mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ohne Hilfe ein- und aussteigen können.
Aktuell ist dies bei rund neun von zehn Tram- und Bushaltestellen möglich, wie das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) am Mittwoch mitteilte. Dort haben mobilitätseingeschränkte Personen selbstständig oder mit der Hilfe einer Klapprampe des Fahrpersonals Zugang zum ÖV.
Bei rund acht Prozent aller Haltestellen ist das aktuell nicht möglich, weil sie noch nicht umgebaut und zu schmal oder zu tief für eine Klapprampe sind, wie das BVD schreibt.
Einführung eines Shuttle-Fahrdiensts
Der neue Shuttle-Fahrdienst befördert die Fahrgäste im Rollstuhl von einer nicht zugänglichen Haltestelle bis zur nächsten grösseren Haltestelle mit Umsteigemöglichkeiten und umgekehrt. Die Nutzung des Ersatztransports ist mit einem gültigen ÖV-Ticket kostenlos, wie es weiter heisst.
Um den Fahrdienst zu bestellen, müssen sich die Fahrgäste mindestens zwei Stunden im Voraus beim nationalen Contact Center Handicap melden. Mit diesem Angebot ist Basel-Stadt Teil des nationalen Projekts «Assistierte Mobilität» unter der Federführung der SBB und Alliance Swiss Pass.
Umbau von Haltestellen
Wo immer eine Strasse oder ein Platz ohnehin saniert, müssen die dortigen Haltestellen behindertengerecht umgebaut werden.
Dies ist sowohl in Basel als auch schweizweit noch nicht überall der Fall. Dies aus Gründen der «finanziellen und ökologischen Nachhaltigkeit», aber auch, um die Zahl der Baustellen möglichst gering zu halten, wie das BVD schreibt.