Baselbieter Landräte stimmen in Krisenzeiten in Abwesenheit ab
Dabei sollen aber die Hürden für diese Ausnahmebewilligung hoch gesteckt werden, wie es in der Vorlage der Geschäftsleitung des Landrats heisst. Ratsmitglieder sollten wenn immer möglich physisch an den Parlamentssitzungen teilnehmen. Nur wenn viele Abwesenheiten in einer Krisensituation das Stärkenverhältnis der Fraktionen oder die Vertretung der Regionen deutlich ins Ungleichgewicht bringen würden, sollen virtuelle Abstimmungen möglich werden.
Die Möglichkeit, in Abwesenheit abstimmen zu können, soll demnach explizit nur als Ausnahmeregelung für ausgeprägte Notsituationen ins Gesetz aufgenommen werden. Wenn bloss vereinzelte Mitglieder zum Beispiel wegen einer Quarantäneverordnung zu Hause bleiben müssen, soll sie nicht zur Anwendung kommen. Auch wird jeweils ein Beschluss der anwesenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier erforderlich sein.
Die Ergänzung des Landratsgesetzes war auch bei der zweiten Lesung im Rat unbestritten.