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Baselbieter Regierung will höhere Mietzinsbeiträge auszahlen

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Baselbieter Familien mit wenig Geld sollen mehr Mietzinszuschüsse erhalten. Die Regierung hat den Entwurf für eine Totalrevision des Mietzinsbeitragsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Mietzins
Mietzins (Symbolbild) - Keystone

Familien, die unter einer bestimmten Einkommens- und Vermögensgrenze leben, sollen vermehrt mit Mietzinszuschüssen unterstützt werden, wie der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) an einer Medienkonferenz am Mittwoch in Liestal verkündete. Damit will die Regierung die Armut bekämpfen und konkret etwa 100 Familien von der Sozialhilfe ablösen.

Finanzdirektor Anton Lauber betonte, dass die Mietzinsbeiträge bereits im Gesetz vorhanden seien, nur würden die Gemeinden bislang dieses Instrument zu wenig anwenden. Jetzt wolle der Kanton den Gemeinden einen Anreiz geben, dieses Instrument zu verwenden.

Der Mietzinsbeitrag soll Familien davor bewahren, zum Sozialfall zu werden, sagte Anton Lauber. Anspruch haben laute Gesetzesentwurf Familien in «schwierigen finanziellen Situationen», in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren wohnt oder in Erstausbildung ist. Gemäss Schätzungen seien etwa 1850 Familien im Kanton zum Bezug von Mietzinsbeiträgen berechtigt.

Die Berechnungen für die Mietzinsbeiträge sind im Gesetzesentwurf definiert und relativ komplex. Die Vermögensgrenze für Alleinerziehenden mit einem Kind würde beispielsweise aktuell bei 17'000 Franken liegen, bei Eltern mit einem Kind bei 21'000 Franken.

Bei den Einkommensgrenzen gibt es Bandbreiten: Für Alleinerziehende mit einem Kind bewegt sich diese Grenze aktuell beispielsweise bei 30'000 bis 47'000 Franken, bei Eltern mit einem Kind bei 40'000 bis 63'000 Franken. Dies führte die wissenschaftliche Mitarbeiterin beim kantonalen Sozialamt, Lea Wirz gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA aus.

Die Kosten für diese Mietzinszuschüsse teilen sich Kanton und die 86 Baselbieter Gemeinden. Der Kanton Basel-Landschaft setzt für diese Massnahme 3,5 Millionen Franken ein. Die Gemeinden müssen ihre bisherigen Ausgaben von 1,5 Millionen auf 3,5 Millionen Franken erhöhen. Die Sozialhilfe könne im Gegenzug um 1,5 Millionen Franken entlastet werden, so Anton Lauber.

Diese «Totalrevision des Mietzinsbeitragsgesetzes» hat die Regierung ausgearbeitet, nachdem das Baselbieter Stimmvolk im November 2019 den Gegenvorschlag zur Initiative «Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen» von Caritas und ATD Vierte Welt mit 56,8 Prozent der Stimmen angenommen hatte.

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