In den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind die gesetzlichen Grundlagen für die gemeinsame Umsetzung des Pflegeartikels in Kraft getreten.
Die Stadt Basel gesehen vom historischen Wasserturm auf dem Bruderholz. In der Bildmitte sind die zwei Roche-Türme erkennbar.
Die Stadt Basel gesehen vom historischen Wasserturm auf dem Bruderholz. In der Bildmitte sind die zwei Roche-Türme erkennbar. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie der Kanton Basel-Stadt berichtet, haben im November 2021 Volk und Stände die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» angenommen.

Bundesrat und Parlament haben dabei entschieden, den Pflegeartikel in zwei Schritten umzusetzen.

Die erste Etappe umfasst eine Ausbildungsoffensive und die zweite die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Offensive durch Bundes- und Kantonsgelder finanziert

Die erste Etappe, die Ausbildungsoffensive, startet nun in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

Angesprochen sind insbesondere Personen mit Berufserfahrung im Bereich Pflege/Betreuung, die sich für eine höhere Ausbildung interessieren, Quereinsteigende und Personen mit Betreuungs- und Unterhaltspflicht.

Gestärkt werden soll aber auch die Berufsausbildung zur Fachfrau/zum Fachmann Gesundheit (FaGe).

Die Ausbildungsoffensive läuft insgesamt acht Jahre. Finanziert wird sie mit Bundes- und Kantonsgeldern, wobei die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zusätzlich mit Beiträgen an Betriebe im Bereich der Berufsbildung FaGe einen zentralen Zubringer in die Höhere Fachausbildung stärken.

Start der Ausbildungsbeiträge Pflege

Die individuelle Unterstützung für Studierende in Form von Ausbildungsbeiträgen dient der Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung in den Bereichen Höhere Fachschule oder Fachhochschule Pflege.

Für die Vergabe der Ausbildungsbeiträge spielen das Alter und die Berufserfahrung eine Rolle. Zudem werden Studierende mit Betreuungs- und Unterhaltspflicht zusätzlich unterstützt.

Dank der Beiträge können auch Personen eine Pflegeausbildung absolvieren, die aufgrund des tiefen Ausbildungslohns eine solche nicht in Erwägung ziehen würden.

Zweiter Schritt ist die Auszahlung von Förderbeiträgen

In einem nächsten Schritt erfolgt darüber hinaus die Auszahlung von Förderbeiträgen an die praktischen Ausbildungsbetriebe.

Beiträge erhalten Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen, sowie weitere Organisationen, die Pflegestudierende ausbilden.

Interessierte Pflegestudierende können ab sofort auf der Webseite des Kantons Basel-Stadt prüfen, ob sie zum Bezug von Ausbildungsbeiträgen berechtigt sind.

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