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COVID-19-Schutzmassnahmen für Jugendriegen

Baselbieter Turnverband
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Basel,

Die zusätzlichen Massnahmen des Kantons Basel-Landschaft gelten vom 11. November 2020 bis 10. Januar 2021.

Coronavirus
Coronavirus. - Olga Lionart / Pixabay

Ab 11. November und bis zum 10. Januar 2021 gelten im Kanton Basel-Landschaft dieselben Bestimmungen des Bundesrats im Sportbereich für die über 16-jährigen Sporttreibenden wie auch für die 12- bis 15-Jährigen. Nur der Trainingsbetrieb bei Kindern im Alter bis 12 Jahre ist mit Ausnahme des Wettkampfverbots uneingeschränkt möglich.

Breitensport

Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zum 12. Geburtstag: Keine Einschränkungen von Trainings, weder im Innen- noch Aussenraum. Jedoch sind Wettkämpfe untersagt.

Sportaktivitäten von Einzelpersonen oder in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) ab dem 12. Geburtstag:

- In Innenräumen dürfen Einzelpersonen und Gruppen bis zu 15 Personen Sport treiben, wenn eine Gesichtsmaske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten wird. Auf das Tragen einer Gesichtsmaske kann in grossen Räumlichkeiten verzichtet werden, wenn zusätzliche Abstandsvorgaben und Kapazitätsbeschränkungen gelten und die Lüftung gewährleistet ist.

- Im Freien darf Sport betrieben werden, wenn eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird (wie etwa beim Wandern, Joggen, Langlauf).

- Nicht erlaubt sind Sportarten mit Körperkontakt (z.B. Fussball, Hockey, Basketball, Kampfsportarten, Tanzsport). Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt sind erlaubt.

- Die bestehenden Schutzkonzepte müssen entsprechend angepasst werden.

Leistungssport / Profisport

Im Leistungssport sind Trainings und Wettkämpfe erlaubt. Dies unter den Voraussetzungen, dass die Sportlerinnen und Sportler dem nationalen Kader eines Sportverbands angehören (gemäss Vorgaben Swiss Olympic) und entweder als Einzelpersonen, in Gruppen von maximal 15 Personen oder als beständige Wettkampfteams trainieren. Erlaubt sind ausserdem Trainings und Wettkämpfe von Teams, die einer Liga mit überwiegend professionellem Spielbetrieb angehören.

Während der Sportaktivität müssen Leistungssportler keine Maske tragen.

Sportveranstaltungen

Seit 1. Oktober durften wieder mehr als 1000 Zuschauer in die Stadien. Das ist vorderhand nicht mehr möglich: Anlässe mit mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauern sind verboten. Nicht eingerechnet sind Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken (Sportlerinnen und Sportler, Staff, Trainer usw.); ebenso nicht eingerechnet sind Volunteers bei Sportveranstaltungen.

Ferienlager für Kinder und Jugendliche möglich

Sport- und Trainingslager sind seit dem 6. Juni mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Kinder und Jugendliche sollen die Tage möglichst in gleichbleibenden Gruppen verbringen.

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