FCZ-Anhänger erhält nach Schlägerei in Basel Haftstrafe
Ein Anhänger des FC Zürich wird zu einer 30-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann trat vor einem Spiel in Basel mehrmals gegen den Kopf einer Person.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach einer Schlägerei zwischen Anhängern in Basel im Mai 2022 wird ein FCZ-Fan verurteilt.
- Der 26-Jährige kassiert eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon sind 18 Monate bedingt.
- Zusätzlich wird der Mann auch wegen Raufhandels und Landfriedensbruchs verurteilt.
Ein 26-jähriger FCZ-Fan und Kampfsportler, der bereits vorbestraft ist, stand am Freitag in Basel vor Gericht. Der Grund dafür war eine Massenschlägerei vor dem Fussballspiel zwischen dem FC Basel und FC Zürich am 1. Mai 2022.
An diesem Tag besiegte der FCZ Rotblau in Basel und wurde zum Schweizer Meister gekrönt. Trotz vier Extrazügen für die Zürcher Fans, um gewaltbereite Zusammenstösse zu verhindern, kam es im Voraus zu einer Massenschlägerei.
Gewalt eskaliert trotz Sicherheitsvorkehrungen
Zwei FCB-Hooligans versperrten den Notausgang zum Perron mit einem Kettenschloss, um die Polizei fernzuhalten. Sie provozierten die gegnerischen Fans von einem Podest aus. Eine Gruppe Zürcher stürmte das Podest und es kam zur Schlägerei.
Dabei tritt der heute 26-jährige Zürcher einem am Boden liegenden FCB-Hooligan mehrfach gegen den Kopf.
Vor Gericht beteuerte der Angeklagte gemäss «Basler Zeitung», gewusst zu haben, dass die Person nicht ohnmächtig war. Sonst hätte er nicht zugeschlagen. Er behauptete weiterhin, seine Tritte gut dosieren zu können und niemanden schwer verletzen zu wollen.
Er sei nicht nach Basel gekommen, um sich zu prügeln, betonte er. Er habe die provozierenden Basler gesehen und sei wütend geworden. Sein Ziel sei es gewesen, anwesende Familien und Fans zu schützen.
Die Staatsanwältin bezeichnete diese Aussagen als Schutzbehauptung. Sie forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 33 Monaten für den siebenfach vorbestraften Zürcher.
Das Gericht verurteilte den 26-Jährigen schliesslich zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon sind 18 Monate bedingt. Der vorsitzende Richter der Dreierkammer René Ernst (SP) nannte das Argument des Angeklagten, andere Fans schützen zu wollen, «völlig unglaubwürdig».
Zusätzlich zur Haftstrafe wurde der Zürcher auch wegen Raufhandels und Landfriedensbruchs verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.