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Kanton Basel-Stadt: Feuerwerks-Regeln für die Silvesternacht

Für die Silvesternacht 2023 hat die Kantonspolizei Basel-Stadt Polizeivorschriften erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern regulieren.

Feuerwerk über dem Rhein in Basel am Vorabend des Nationalfeiertags.
Feuerwerk über dem Rhein in Basel am Vorabend des Nationalfeiertags. - sda - Keystone/Georgios Kefalas

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Silvesternacht im Kanton Basel-Stadt gelten Vorschriften für Feuerwerkskörper.
  • Bei Zuwiderhandlungen drohen Bussen von bis 150 Franken.
  • Die Kantonspolizei appelliert an die Bevölkerung, rücksichtsvoll zu feiern.

Seit Mitte 2023 sind Vorschriften für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern anlässlich des Nationalfeiertages und zur Silvesternacht in Kraft.

So ist an Silvester das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1, F2 und F3 zwischen 18 Uhr und 1 Uhr des Folgetages in bewohntem, öffentlichem oder bewohntem, allgemein zugänglichen Gebiet gestattet.

In besonderen Zonen wie im Umkreis von 200 Meter zu Spitälern und in der Nähe von Tierparks ist jegliches Abbrennen von Feuerwerk verboten. Wo genau, ist unter www.polizei.bs.ch/feuerwerk einsehbar.

Beim Abbrennen darf keine unmittelbare Gefahr für Personen, Tiere oder Sachen entstehen und die aufgeführten Gefahrenhinweise auf den Feuerwerkskörper müssen eingehalten werden.

Bei Zuwiderhandlung drohen Bussen

Bei Zuwiderhandlungen bezüglich Zeitpunkt, Abbrennort sowie der Art und Weise des Abbrennens drohen Bussen in Höhe von 150 Franken und die pyrotechnischen Gegenstände können sichergestellt und eingezogen werden.

Feuerwerk
Basler Feuerwerk - Keystone

Diese Polizeivorschriften gelten bis 1. Januar 2024. Sie resultieren aus der schriftlichen Beantwortung einer Interpellation aus dem Grossen Rat über das Feuerwerk rund um den Jahreswechsel 2022/2023.

Das Polizeigesetz, das derzeit in Revision ist, soll künftig das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern regeln.

Die Kantonspolizei appelliert zu Rücksicht und Sicherheit

Mit den temporären Vorschriften anerkannte die Basler Regierung das mit Feuerwerken und Knallkörpern verbundene Störpotenzial für Menschen und Tiere.

Sie strebt damit eine ausgewogene Regelung an, die sowohl die Freude am Abbrennen von Feuerwerk als auch die Belange von Sicherheit und Ruhe berücksichtigt.

Die Kantonspolizei appelliert an die Bevölkerung, die erlassenen Regeln zu respektieren und Rücksicht auf die Sicherheit und das Wohlbefinden aller zu nehmen.

Plakate auf Allmend zwischen Weihnachten und Neujahr weisen die Bevölkerung nochmals auf die wichtigsten Regeln hin.

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