Landräte sollen in Krisenzeiten in Abwesenheit abstimmen können
Mitglieder des Baselbieter Kantonsparlaments sollen in Krisenzeiten auch in Abwesenheit abstimmen können. Die Geschäftsleitung des Landrats hat eine entsprechende Ergänzung des Landratsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
Mitglieder des Baselbieter Kantonsparlaments sollen in Krisenzeiten auch in Abwesenheit abstimmen können. Die Geschäftsleitung des Landrats hat eine entsprechende Ergänzung des Landratsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
Dabei sollen aber die Hürden für diese Ausnahmebewilligung hoch gesteckt werden, wie die Geschäftsleitung des Landrats am Mittwoch mitteilte. Ratsmitglieder sollten wenn immer möglich physisch an den Parlamentssitzungen teilnehmen. Nur wenn viele Abwesenheiten in einer Krisensituation das Stärkenverhältnis der Fraktionen deutlich gefährden würden, sollen virtuelle Abstimmungen möglich werden.
Während der Coronakrise verzichteten neun Mitglieder des Landrats trotz Ausweichstandort im Kongresszentrum der Messe Schweiz auf eine Teilnahme an der Sitzung, weil sie selbst zu einer Risikogruppe gehörten oder mit Risikopersonen zusammenlebten. Die weniger stark betroffenen Fraktionen zogen in der Folge freiwillig so viele Mitglieder zurück, dass das Kräftegleichgewicht zwischen den Fraktionen weitgehend gewahrt bleiben konnte.
Die Geschäftsleitung will die Möglichkeit, in Abwesenheit abstimmen zu können, explizit nur als Ausnahmeregelung für ausgeprägte Notsituationen ins Gesetz aufnehmen. Wenn bloss vereinzelt Mitglieder zum Beispiel wegen einer Quarantäneverordnung zu Hause bleiben müssen, soll sie nicht zur Anwendung kommen. Auch solle jeweils ein Beschluss der anwesenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier erforderlich sein.
Der Entwurf der Gesetzesrevision wurde nun in eine verkürzte Vernehmlassung mit einer Frist bis zum 28. Februar geschickt.