Neuer Entwurf: Basler Gleichstellungsgesetz behält «Frau» und «Mann»
Die grossrätliche Kommission hat das neue Basler Gleichstellungsgesetz überarbeitet. Die Begriffe «Mann» und «Frau» werden nicht gestrichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das neue Basler Gleichstellungsgesetz soll allen Aspekten der Identität gerecht werden.
- Nach Protesten entschieden die Verantwortlichen, das vorgelegte Regelwerk zu überarbeiten.
- Im aktuellen Entwurf bleiben die Bezeichnungen «Mann» und «Frau» nun doch enthalten.
Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates hat eine überarbeitete Version zum Basler Gleichstellungsgesetz vorgelegt. Das neue Gesetz soll unter anderem alle Spektren der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität abbilden.
Der jetzige Entwurf ist die präzisierte und verschlankte Version einer vorherigen Vorlage. Die Verantwortlichen entschieden, dass die Begriffe «Mann» und «Frau» nun doch weiterhin ihren Platz im Gesetz haben sollen.
Basler Gleichstellungsgesetz stiess auf Widerstand
Die Regierung hatte mit ihrem Gesetzesentwurf zuvor nicht nur gesellschaftliche Traditionalisten abgeschreckt. Auch feministische Kreise hatten mit Widerstand auf die Streichung der Begriffe «Mann» und «Frau» reagiert.
Letzteres will die JSSK nun rückgängig machen, wie sie am Dienstag mitteilte. Neu sollen Frauen und Männer neben den neu genannten Geschlechteridentitäten Nichtbinärität, Transidentität und Intergeschlechtlichkeit im Zweckartikel stehen bleiben.
Damit werde das aktuelle Spektrum der gelebten geschlechtlichen Vielfalt sehr gut abgedeckt, heisst es.