Schonfrist für die Rehe auf dem Basler Friedhof Hörnli verlängert
Der Rekurs gegen die Abschussbewilligung durch die Naturschutzorganisation Fondation Franz Weber verlängert die Schonfrist für die Rehe auf dem Basler Friedhof Hörnli. Das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement muss die Bewilligung begründen.
Ein Sprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements bestätigte am Dienstag eine Mitteilung der Naturschutzorganisation, dass die Rehe bis am 19. Juli nicht abgeschossen werden dürfen. Der Rekurs gegen die Abschussbewilligung habe aufschiebende Wirkung, der Fall sei nun im Departement hängig.
Seit Jahrzehnten leben auf dem grössten Friedhof der Schweiz Rehe. Weil deren Bestand in den letzten Jahren von 15 auf rund 25 Tiere angewachsen ist, will ihn die für das Hörnli zuständige Basler Stadtgärtnerei dezimieren. Dafür braucht es eine Abschussbewilligung des Justiz- und Sicherheitsdepartements, welches am 12. Mai erteilten worden war.
Seit die Abschusspläne bekannt sind, gehen die Emotionen weit über den Stadtkanton hinaus hoch. Tierschützer meldeten sich empört zu Wort, eine Petition wurde lanciert, und auch die Fondation Franz Weber und Helvetia Nostra schaltete sich ein, um die Rehe zu retten.