Stadt Basel gibt Vorschau auf die Grossratssitzung Februar 2025
Der neue Grosse Rat Basel tagt am 5. und 12. Februar 2025, wählt die Ratsleitung und berät das Basler Standortpaket sowie Mietbeiträge für kinderlose Haushalte.
Wie die Stadt Basel mitteilt, kommt der neue Grosse Rat am 5. Februar 2025 zur konstituierenden Sitzung zusammen. Er wählt die diesjährige Ratsleitung und die parlamentarischen Kommissionen.
Danach liegt das Basler Standortpaket zur Beratung vor, mit dem der Kanton auf die OECD-Mindestbesteuerung reagiert. Die vorberatende Kommission will das Paket erweitern.
In Zweiter Lesung geht es ausserdem nochmals um die Einführung von Mietbeiträgen für kinderlose Haushalte.
Legislatur-Eröffnung und Wahl des neuen Grossratspräsidiums
91 Mitglieder sind bisherige, neun Mitglieder sind neu, wobei zwei von ihnen dem Grossen Rat bereits einmal angehört haben.
Die erste Sitzung der neuen Legislatur wird vom ältesten und jüngsten Ratsmitglied gemeinsam eröffnet. So sieht es die Geschäftsordnung seit 2006 vor. Die Eröffnungsreden halten demnach der 73-jährige Erich Bucher und die 23-jährige Fina Girard.
Danach steht zuerst die Wahl des Präsidiums des Grossen Rates 2025/2026 an. Die Fraktion Mitte-EVP, die turnusgemäss an der Reihe ist, schlägt den bisherigen Statthalter Balz Herter zum Präsidenten vor. Für das Statthalteramt hat die SVP Beat K. Schaller nominiert.
Wahl der Kommissionen und weitere Gremien
Zu wählen sind die weiteren Mitglieder des Ratsbüros sowie die Mitglieder und Präsidien der 13 ständigen Kommissionen; dies für die Dauer der Legislatur. Die Fraktionen haben sich im Vorfeld auf einen Verteilschlüssel für die Kommissionssitze geeinigt.
Keine umfassende Einigung konnte bei der Verteilung der Kommissionspräsidien erzielt werden. Der Grosse Rat wählt ausserdem die Mitglieder und das Präsidium der Kommission für Denkmalsubventionen sowie acht Mitglieder des Erziehungsrats bis 2029.
Basler Standortpaket aufgrund OECD-Mindeststeuer
Ein gewichtiges Sachgeschäft liegt mit dem sogenannten Basler Standortpaket vor. Die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung für grosse internationale Unternehmen betrifft auch in Basel-Stadt ansässige internationale Grossunternehmen.
Sie werden neu mit 15 Prozent statt rund 13 Prozent besteuert, was dem Kanton zusätzliche Steuereinnahmen bringt, für die Unternehmen indes eine Standortverschlechterung bedeutet.
Mit dem Basler Standortpaket will der Regierungsrat die Attraktivität des Standortes Basel erhalten. Es sieht als zentrales Element die Schaffung eines Fonds vor, aus welchem die Bereiche Innovation, Gesellschaft und Umwelt gefördert werden. Dazu kommen steuerliche Massnahmen.
Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) folgt dem Regierungsrat bei den steuerlichen Massnahmen. Eine andere Lösung beantragt sie beim Fonds Innovation-Gesellschaft-Umwelt, den der Regierungsrat jährlich mit 150 bis 300 Millionen Franken äufnen will.
Bildung zwei separater Fonds
Weiter will die WAK zwei separate Fonds bilden und deutlich mehr Mittel als vom Regierungsrat vorgeschlagen für die Bereiche Gesellschaft und Umwelt vorsehen.
Im Förderbereich Gesellschaft und Umwelt beantragt die WAK unter anderem, dass Unternehmen, die eine mindestens dreiwöchige Elternzeit einführen, einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung erhalten.
Im Bereich Innovation möchte die WAK unter anderem, dass Unternehmen, die in Basel-Stadt beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Wirtschaftsraum Nordwestschweiz förderberechtigt sind, und nicht nur auf Kantonsgebiet.
Zweite Lesung Mietbeitragsgesetz
Am zweiten Sitzungstag wird der Grosse Rat nochmals die Totalrevision des Mietbeitragsgesetzes beraten. Neu sollen auch einkommensschwache Haushalte ohne Kinder staatliche Mietbeiträge erhalten.
Bisher war mindestens ein Kind Voraussetzung für Beiträge. Mit der Revision will der Regierungsrat armutsgefährdete Personen gezielt entlasten und möglichst viele Personen aus der Sozialhilfe ablösen.
Eine knappe Mehrheit der Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) will den Zugang zu Mietbeiträgen noch stärker öffnen.
So soll die Karenzfrist auf zwei statt wie bisher fünf Jahre festgelegt werden und der Bezug von Mietbeiträgen soll bereits ab 18 statt ab 25 Jahren möglich sein. Die GSK-Minderheit hat sich in der Vorberatung hinter die Regierungsvorlage gestellt.
Gerichtswahlen und parlamentarische Vorstösse
Der Grosse Rat wählt zudem sechs nebenamtliche Richterinnen und Richter ans Appellationsgericht (vier) beziehungsweise ans Strafgericht (zwei), dies für die laufende Amtsdauer 2022 bis 2027.
Die Aufstockung des Appellationsgerichts um vier Richterstellen hatte der Grosse Rat im letzten September bewilligt. Beim Strafgericht geht es um Ersatzwahlen.
Unter den parlamentarischen Vorstössen finden sich drei neue Motionen. Darunter ist die Forderung, rasch einen digitalen Führerausweis einzuführen. Eine weitere Motion fordert ein Programm zur Prävention von psychischen Erkrankungen ab Kindergarten und über die gesamte Schulzeit hinweg.