Schon seit Längerem wird von verschiedenen Seiten gefordert, dass Velos auf der Wolfschlucht-Promenade zumindest bergauf fahren dürfen. Das Anliegen wurde bisher abgelehnt.
Velo
Parkierte Velo. (Archivbild) - Nau.ch

Die nötige Signalisationsanpassung wird am Mittwoch, 11. Dezember, im Kantonsblatt publiziert. Neu wird die Wolfschlucht-Promenade zwischen Bruderholzweg und dem Tramübergang unterhalb der Rehhagstrasse als Fussweg mit dem Zusatz «motorlose Velos bergwärts gestattet» signalisiert.

Das bedeutet, dass die Fussgängerinnen und Fussgänger weiterhin Vortritt haben, zusätzlich die normalen Velos auf dieser Strecke bergwärts aber auch zugelassen sind. E-Bikes – unabhängig ob mit einer Tretunterstützung bis 25km/h oder bis 45km/h – sind auf diesem Fussweg hingegen nach wie vor nicht zugelassen, ausser der Motor ist ausgeschaltet.

Talwärts besteht weiterhin ein Fahrverbot für sämtliche Fahrzeuge. Mittelfristig ist vorgesehen, die Veloführung auf das Bruderholz gemäss Teilrichtplan Velo via Wolfschluchtweglein und Lerchenstrasse einzurichten.

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