Villa Tschudy in Sissach BL wird unter Denkmalschutz gestellt
Die Regierung von Basel-Landschaft hat die Tschudy-Villa in Sissach BL endgültig in das Verzeichnis der kantonal geschützten Kulturgüter aufgenommen.
Die Baselbieter Regierung hat die Tschudy-Villa in Sissach BL definitiv ins Inventar der kantonal geschützten Kulturdenkmäler aufgenommen. Die Villa wurde bereits 2003 vom Kanton als schutzwürdig eingestuft und nach einem Abbruchversuch vorerst provisorisch unter Denkmalschutz gestellt.
Die Villa sorgte für Schlagzeilen, weil die Eigentümer im Februar 2022 den Abbruch des Gebäudes ankündigte, obwohl die Villa seit 2003 im Bauinventar der zu schützenden Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgeführt war. Die Denkmalpflege konnte die Abbrucharbeiten stoppen, aber nicht für lange Zeit.
Eigentümerschaft ignoriert Einstellungsverfügung
Ungeachtet der Einstellungsverfügung liess die Eigentümerschaft gemäss Communiqué am Gründonnerstag Abbrucharbeiten durchführen und zerstörte die Liegenschaft zu einem Viertel.
Zusammen mit der angebauten Produktions- und Lagerhalle beeindrucke die Tschudy-Villa bis heute durch ihre starke Präsenz im Ortsbild von Sissach, schreibt die Regierung. Die 1924 erbaute Villa und ihre Anbauten sind als wertvolle Zeugen für die Baselbieter Architektur- und Wirtschaftsgeschichte ein Kulturdenkmal von regionaler Bedeutung.