Bundesverwaltungsgericht lehnt Beschwerde gegen Flughafen Belp ab
Rund ein Dutzend Beschwerden gegen den Südanflug auf den Flughafen Bern-Belp musste das Bundesverwaltungsgericht prüfen – und hat sie nun abgelehnt.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am Montag gegen ein Dutzend Beschwerden zum Südanflug des Flughafens Bern-Belp. Mit der Ablehnung rückt das satellitengestützte Instrumentenanflugverfahren aus südlicher Richtung in Bern-Belp einen Schritt näher.
Der Flughafen Bern hatte 2013 beim Bund das Gesuch um Bewilligung des Anflugverfahrens aus Süden eingereicht. In der Folge gingen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BazL) Hunderte von Einsprachen ein. Das BazL lehnte sie ab, worauf gut ein Dutzend Einsprecher ihre Opposition weiterzogen.
Die kantonale Vereinigung gegen Fluglärm hat nun am Freitag den Entscheid des Gerichts bekannt gegeben. Ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte auf Anfrage, dass das Urteil vorgestern gefällt wurde. Veröffentlicht wird es erst in einer Woche.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann noch ans Bundesgericht weiterzogen werden.